Moin, ohne Ihnen zu Nahe treten zu wollen - aber Kenntnis in den Regelungen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsmeldungen und ein gewisser Umgang mit dem LODAS-Programm sind schon notwendig, wenn korrekte Abrechnungen und Meldungen erstellt werden sollen. Bei uns in der Kanzlei wird niemand an eine Lohnabrechnung gesetzt, wenn nicht vorher das 4-tägige Einsteigerseminar für Neuanwender von LODAS besucht wurde (oder entsprechend andere Vorkenntnisse vorhanden sind). Wenn die Jahresmeldung einen anderen Betrag ausweist, kann es u.U. so sein, dass ein Teil des Entgelts schon in einer vorherigen (Unterbrechungs-)Meldung gemeldet wurde. Dies ist aber ohne genaueren Einblick in die abgerechneten Daten nicht nachvollziehbar. Und erst wenn geklärt ist, warum die Meldung mit dem niedrigeren Betrag erfolgt ist, kann geprüft werden, wie dies korrigiert werden kann - oder ob ggf. die Meldung korrekt ist und die Ansicht der Krankenkasse falsch, weil dort nicht alle Angaben vorliegen. Sie können auf jeden Fall keinen Betrag gezielt in die Jahresmeldung einsteuern. Dieser ergibt sich aus den Abrechnungen und sonstigen erfassten Daten automatisch. Und wenn dieser Betrag falsch ist, müssen die Abrechnungen und/oder sonstigen Daten korrigiert werden. Viele Grüße Uwe Lutz
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