Es sind zwei Mitarbeiter, die privat KV versichert sind. Denen steht doch, wie auch den freiwillig KV Versicherten ein AG Zuschuss zu. Es war problematisch, weil ich eine Rückrechnung ab Januar 2019 machen sollte. Ich habe die Versicherungsbeträge bei der privaten KV und PV eingegeben. Das Programm errechnet automatischen den AG Anteil. Die Beträge werden erst auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 erfasst (Zuflussprinzip), da ich die Nachberechnung erst nach Februar 2020 gemacht habe. Ich hoffe, dass das alles so stimmt. Ansonsten wäre ich für eine Korrektur dankbar.
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