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Private KV und PV Nachberechnung Vorjahr

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letzte Antwort am 08.07.2020 07:35:08 von help_1
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help_1
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Ich habe eine Frage.

 

Ich soll für 2019 den freiwilligen AG Zuschuss zur privaten KV und PV an einen AN zahlen.

Muss ich eine Nachberechnung für komplett 2019 machen oder kann ich einfach den Betrag überweisen und im Verwendungszweck die Daten angeben.

Auf welches Konto wird der AG Zuschuss gebucht? Wir verwenden SKR 04. 

 

Werden die AG Zuschüsse auf der Elektronischen Steuerkarte ausgewiesen.

Der AN hat für 2019 schon seine Steuererklärung abgegeben.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe. 

 

LF
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Ist unter "freiwilligem" Zuschuss zu verstehen, dass es sich um einen sv-freien AN, z B. GesGf handelt?

 

Dann wäre meiner Kenntnis nach der Zuschuss steuerpflichtig und als Bruttolohn zu erfassen.

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help_1
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Nein, es sind Angestellte für führender Stellung. 

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LF
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Dann ist der AG-Zuschuss nicht freiwillig und der Beitragsgruppenschlüssel ist 9111?

 

Oder unterschreiten di AN die JAE-Grenze? Dann bestünde kein Anspruch auf den Zushuss und er wäre dann meiner Kenntnis nach auch -pflichtiger Bruttolohn.

help_1
Beginner
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Es sind zwei Mitarbeiter, die privat KV versichert sind. Denen steht doch, wie auch den freiwillig KV Versicherten ein

AG Zuschuss zu.

Es war problematisch, weil ich eine Rückrechnung ab Januar 2019 machen sollte.

Ich habe die Versicherungsbeträge bei der privaten KV und PV eingegeben. Das Programm errechnet automatischen den AG Anteil.

Die Beträge werden erst auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 erfasst (Zuflussprinzip), da ich die Nachberechnung erst nach Februar 2020 gemacht habe.

Ich hoffe, dass das alles so stimmt. Ansonsten wäre ich für eine Korrektur dankbar.

 

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letzte Antwort am 08.07.2020 07:35:08 von help_1
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