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Korrektur Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 17.02.2020 15:04:29 von Uwe_Lutz
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m_gottschalk
Einsteiger
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197 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ein AN hat im Nov. 2019 einen neuen Dienstwagen mit einem anderem Bruttolistenpreis erhalten. Wir haben davon erst im Januar Kenntnis (Leasingvertrag in der Buchhaltung) erhalten. In Lodas wurde bis einschl. 01/2020 der alte Betrag abgerechnet. 02/2020 wurde noch nicht abgerechnet! Die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 muss noch korrigiert werden. Wie gehe ich am besten vor.

 

MfG

M.Gottschalk

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 2
169 Mal angesehen

Hallo Frau Gottschalk,

 

Sie erfassen im Bearbeitungsmonat 11/2019 den neuen PKW in den Mandatendaten und den Personaldaten des betroffenen Mitarbeiters.

 

Mit einer Nachberechnung auf 11/2019 (die durch die Änderung der Personaldaten automatisch ausgelöst wird), erfolgt eine Korrektur der Abrechnung. Damit die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 geändert wird (und dies nicht steuerlich in 2020 berücksichtigt wird), müssen Sie in den Personaldaten unter Personaldaten - Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. im Reiter "Einmalbezüge/Sonstige Angaben" die Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr auf "Entstehungsprinzip" ändern.

 

Sie erhalten mit der Abrechnung einen Hinweis, dass das Entstehungsprinzip nur in den ersten 21 Tagen des neuen Jahres zulässig ist. In Ihrem Fall müssten Sie dies m.E. trotzdem so abrechnen dürfen, da es sich um eine Korrektur handelt - der Mitarbeiter hat den anderen Wagen ja tatsächlich genutzt.

 

Prüfen Sie die Abrechnung vorab unbedingt mit einer Probeabrechnung. Dort sehen Sie, ob die steuerliche Auswirkung auch tatsächlich in den Abrechnungen 11+12/2019 berücksichtigt wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 17.02.2020 15:04:29 von Uwe_Lutz
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