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Die Anfragen zu den Vorerkrankungszeiten elektronisch zu erstellen ist nicht verpflichtend.

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letzte Antwort am 30.01.2020 09:43:56 von Uwe_Lutz
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steuerberatungdortmund
Beginner
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Nachricht 1 von 3
249 Mal angesehen

Hallo,

 

ein Mandant möchte wissen, ob diverse AUs zusammengerechnet werden können, allerdings kommen wir in Summe aktuell erst auf 29 Tage.

 

Um die Anfrage elektronisch stellen zu können, sind mindestens 30 Kranktage erforderlich.

 

Gemäß LEXinform "ist eine elektronische Anfrage zu Vorerkrankungszeiten nicht verpflichtend."

 

 

Das sieht die Techniker anders und verweigert eine Aussage und fordert die elektronische Anfrage.

 

 

Ist die Aussage von LEXinform nicht mehr aktuell?

 

 

Danke für ein Feedback.

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
162 Mal angesehen

Hallo,


uns liegen keine anderen Informationen vor. 


Über LODAS können die Vorerkrankungszeiten erst angefordert werden, wenn die kumulierten Zeiten der anzufragenden Arbeitsunfähigkeiten mit der aktuellen Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Meldung mindestens 30 Tage umfassen. 


Bezieht sich die betroffene Krankenkasse in diesem Fall auf eine gesetzliche Vorgabe? Wenn ja, leiten Sie diese bitte an uns weiter, sodass wir den Sachverhalt prüfen können.


Beste Grüße aus Nürnberg


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
150 Mal angesehen

Moin,

 

aus § 107 Absatz 2 Sätze 2 und 3 SGB IV würde ich schon eine Verpflichtung zur elektronischen Anfrage rauslesen:

 

Die Leistungsträger haben auf Antrag des Arbeitgebers Mitteilungen über die Zeiten, die auf den Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung anrechenbar sind, ... durch Datenübertragung zu übermitteln. Der Antrag des Arbeitgebers nach Satz 2 ist durch Datenübertragung zu übermitteln.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

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letzte Antwort am 30.01.2020 09:43:56 von Uwe_Lutz
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