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Korrekturmeldung Jahresentgelt LODAS

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letzte Antwort am 04.03.2020 16:14:16 von Uwe_Lutz
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NorbertHH
Beginner
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Nachricht 1 von 4
221 Mal angesehen

Hallo, 

ich hoffe, dass uns hier jemand helfen kann.

Wir haben eine schwangere Beschäftigte mit Beschäftigungsverbot.

Die Krankenkasse teilte nun mit, dass das Jahresentgelt für 2019 falsch gemeldet wurde und deshalb nicht voll erstattet werden kann.

Wo und wie können wir die Jahresmeldung für 2019 korrigieren bzw. die alte stornieren?

Kann uns hier jemand eine Schritt-für-Schritt-Anleitung geben?

 

Vielen Dank schon mal!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
210 Mal angesehen

Moin,

 

so wirklich kann ich die Aussage der Krankenkasse nicht nachvollziehen.

 

Die Erstattungen für das Beschäftigungsverbot werden über die U2-Erstattungsanträge gemeldet. In diesen Anträgen wird kein Jahresentgelt sondern der jeweils auf den Erstattungszeitraum entfallende monatliche Bezug gemeldet.

 

Das Jahresentgelt wird in der Jahresmeldung gemeldet. In dieser wird -neben den Beträgen, die in den Erstattungsanträgen gemeldet werden- auch Entgelt außerhalb des Zeitraums des Beschäftigungsverbots und ggf. Einmalbezüge mit gemeldet. Mit den Erstattungsanträgen selbst hat diese Meldung aber nichts zu tun.

 

Um Ihnen also schreiben zu können, was Sie ändern müssen, müssten wir erst einmal wissen, wo konkret der Fehler liegt bzw. welches Problem die Krankenkasse genau hat.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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NorbertHH
Beginner
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Nachricht 3 von 4
188 Mal angesehen

Hallo,

also es wurden 23673,33€ Jahresentgelt gemeldet. Es hätten aber lt. Krankenkasse 47700,00 € gemeldet werden müssen. Diese Beträge habe ich schon mal in der Abrechnung 12/2019 gefunden. Da stehen diese Summen beim Gesamt-Brutto und beim SV-Brutto.

Aber was genau muss ich denn jetzt machen, damit für 2019 noch die 47700,00 € anstatt der 23673,33 € gemeldet werden?

Haben hier leider keine Ahnung wie das in LODAS funktioniert???

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
166 Mal angesehen

Moin,

 

ohne Ihnen zu Nahe treten zu wollen - aber Kenntnis in den Regelungen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsmeldungen und ein gewisser Umgang mit dem LODAS-Programm sind schon notwendig, wenn korrekte Abrechnungen und Meldungen erstellt werden sollen. Bei uns in der Kanzlei wird niemand an eine Lohnabrechnung gesetzt, wenn nicht vorher das 4-tägige Einsteigerseminar für Neuanwender von LODAS besucht wurde (oder entsprechend andere Vorkenntnisse vorhanden sind).

 

Wenn die Jahresmeldung einen anderen Betrag ausweist, kann es u.U. so sein, dass ein Teil des Entgelts schon in einer vorherigen (Unterbrechungs-)Meldung gemeldet wurde. Dies ist aber ohne genaueren Einblick in die abgerechneten Daten nicht nachvollziehbar.

 

Und erst wenn geklärt ist, warum die Meldung mit dem niedrigeren Betrag erfolgt ist, kann geprüft werden, wie dies korrigiert werden kann - oder ob ggf. die Meldung korrekt ist und die Ansicht der Krankenkasse falsch, weil dort nicht alle Angaben vorliegen.

 

Sie können auf jeden Fall keinen Betrag gezielt in die Jahresmeldung einsteuern. Dieser ergibt sich aus den Abrechnungen und sonstigen erfassten Daten automatisch. Und wenn dieser Betrag falsch ist, müssen die Abrechnungen und/oder sonstigen Daten korrigiert werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 04.03.2020 16:14:16 von Uwe_Lutz
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