Hallo Community, wir rechnen seit einigen Jahren mehrere Betriebsrentner ab, die allerdings nur eine geringe Betriebsrente unterhalb des Freibetrages erhalten. Im Dokument zu den Änderungen zum 01.10.2020 heißt es, dass die Zahlstelle das Vorliegen eines Versorgungsbezugs rückwirkend zum 01.01.2020 zu melden hat und die Meldungen mit dem L+G Service-Release 11.52 und der nächsten Abrechnung automatisch erstellt werden. Ich habe mit der Oktober-Abrechnung in den Mandantendaten / Versorgungsbezüge / Art des Versorgungsbezuges "Rente der betrieblichen Altersversorgung" hinterlegt und gedacht, dass mit Ausführung der Lohnabrechnung die Meldungen erstellt werden. Leider ist das nicht der Fall. Weiß jemand warum?
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