Hallo,
wir rechnen seit Juli 2019 mit DATEV Comfort ab. Bei der Prüfung der Lohnsteuerbescheinigung 2019 für einen Versorgungsbezugsempfänger habe ich festgestellt, dass in den Zeilen 29 und 30 falsche Daten hinterlegt sind.
Unter Mitarbeiter/Steuer/Versorgungsbezüge habe ich dann die richtigen Daten aus 2005 eingepflegt. Ich dachte, bei einer erneuten Durchführung der Lohnabrechnung wird eine Korrektur-Lohnsteuerbescheinigung bereitgestellt. Dem ist jedoch nicht so.
Was muss ich tun, damit eine korrigierte LStBesch erstellt wird?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
erst einmal wäre die Anfrage im Bereich "Personalwirtschaft" besser aufgehoben, da es Lohn-Anwender gibt, die im Wesentlichen dort reingucken und daher schneller eine Antwort kommt.
Und zum Zweiten teilen Sie bitte noch mit, mit welchen LOHN-Programm der DATEV Sie arbeiten (LODAS oder LOHN UND GEHALT), da das Vorgehen in beiden Programmen unterschiedlich ist und beide Programme eine Comfort-Variante haben.
Erste Tipp zur Lösungsfindung: Haben Sie die Änderung im richtigen Bearbeitungsmonat erfasst?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
arbeiten Sie mit dem Programm Lodas oder Lohn und Gehalt. In welchem Monat haben Sie die Korrekturabrechnung vorgenommen?
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
wir rechnen mit DATEV Lohn und Gehalt/Comfort ab. Die Änderungen habe ich jetzt in 01/2020 vorgenommen.
Hallo,
damit sich Werte in der Lohnsteuerbescheinigung ändern, müssen Sie auf Mitarbeiterebene uter Steuer | Besonderheiten | Mappe "sonstige Angaben" | "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr" bei den "MItarbeitereinstellungen" auf das "Entstehungsprinzip" umstellen.
Viele Grüße
T. Reich
Problem gelöst! Vielen Dank für die Unterstützung.