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Elstam Abmeldung stornieren

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letzte Antwort am 18.02.2020 16:39:57 von Uwe_Lutz
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Dolfilein1
Einsteiger
Offline Online
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1056 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

habe einen Mitarbeiter der zum 23.12.2019 angefangen hat und zum 04.01.2020 wieder ausgetreten ist. Er war kurzfristig beschäftigt. Wir haben ihn als HAG mit Steuerklasse 1 abgerechnet. Lohnsteuerbescheinigung wurde mit Abmeldung zum 04.01.2020 erstellt.

 

Jetzt haben wir die Meldung erhalten, dass der Mitarbeiter einen anderen Arbeitgeber noch hat bei dem er Vollzeit arbeitet. Sprich wir fälschlicherweise die 1 erhalten haben. 

 

Wir müssen ihn rückwirkend für den Zeitraum als NAG anmelden.

 

Wie kann ich jetzt 2 Monate später dies korrigieren, so dass der andere Arbeitgeber rückwirkend wieder die Steuerklasse 1 als Hauptarbeitgeber hat.

 

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1020 Mal angesehen

Moin,

 

da die Abmeldung zum 04.01.2020 bereits erfolgt ist, ist eine Änderung dieser Meldungen nicht mehr möglich.

 

Eine Neu-Anmeldung durch den anderen Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber ist dadurch auch erst zum 05.01.2020 wieder möglich.

 

Für den anderen Arbeitgeber bleibt es dabei grundsätzlich bei der Rückmeldung der Steuerklasse VI für den Monat Dezember 2019. Wenn die Lohnsteuerbescheinigung 2019 vom anderen Arbeitgeber bereits übermittelt ist, darf dieser diese Abrechnung 12/2019 aber eigentlich nicht mehr ändern - muss nur ggf. das Finanzamt hierüber informieren.

 

Für Januar 2020 bleibt es beim anderen Arbeitgeber auch bei Steuerklasse I, wenn dieser die Anmeldung zum 05.01.2020 als Hauptarbeitgeber wieder vornimmt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 18.02.2020 16:39:57 von Uwe_Lutz
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