Hallo Zusammen, Mitarbeiterin war bis 06/2022 Nebenerwerbslandwirtin und hat nebenbei bei uns gearbeitet. Sie wurde bis dahin mit PGS 113/0111 Krankenkasse LKK - abweichende Umlagekasse für Umlage 2 - IKK classic abgerechnet. Nun hat die Mitarbeiterin dies aufgegeben und ist nur noch bei uns beschäftigt und bei der AOK versichert. Sprich ich muss Sie umändern in 101/1111 und AOK Leider lässt das Programm dies nicht zu, es kommt folgende Fehlermeldung: "Fehler #LN20429 Sie haben eine abweichende Umlagekasse eingegeben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Zulässig ist dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur, wenn es sich um die Ausgleichskasse für Augenoptiker handelt, die gesetzliche Krankenkasse eine LKK ist oder der Arbeitnehmer ansonsten sv-frei ist (PGS 190). Korrigieren Sie Ihre Eingaben und rechnen Sie danach erneut ab" -> Im Feld Abweichende Umlagekasse für Umlage 1 und 2 kann ich aber die Umlage IKK classic nicht befristen. Wie gehe ich hier vor? Viele Grüße
... Mehr anzeigen