Hallo,
wird es ein Problem im Programm geben
wenn das Eintrittsdatum 01.03. ist und für der MA vom
01.03. - 16.03. eine Unterbrechung (unbezahlten Urlaub) erfasst wird?
Grüße
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist zwar etwas ungewöhnlich, warum die Beschäftigung nicht erst am 17.03. beginnt. Aber wenn sich AG und AN erklärbar einig sind, ergeben sich keine Probleme.
Danke!
Ja, man bekommt immer wieder Sachen auf den Tisch, die man noch nie hatte 😄
Moin,
ob dies ein "Problem" im Programm ist, weiß ich nicht.
Aber ich würde mal davon ausgehen, dass der Beginn der Sozialversicherungspflicht in dem Fall (wie bei Krank zu Beschäftigungsbeginn) der 17.03.2020 ist und damit die Anmeldung bei der Krankenkasse auch erst zu diesem Datum erfolgt.
Voraussetzung für die Sozialversicherungspflicht (= Anmeldung) ist, dass entweder die Beschäftigung aufgenommen wurde oder zumindest ein Anspruch auf Entgelt besteht. Und das ist in dem von Ihnen geschilderten Fall erst ab dem 17.03.2020 so.
Und ob LODAS dies korrekt umsetzt, kann ich nicht sagen - ich hatte einen derartigen Fall auch noch nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank! für diesen Gedankengang.