Hallo zusammen,
nachdem ein Mitarbeiter seit Feb. 2019 ausgesteuert ist und jetzt zum 29.02.2020 gekündigt hat, bekommt er noch eine Urlaubsabgeltung und Stunden vom Arbeitszeitkonto ausbezahlt. Diese Stunden müssen lt. Auskunft der Krankenkasse in 2017 verbeitragt werden. Wie muss ich die Einstellungen in Lohn und Gehalt festlegen, damit dieser Zeitraum abgerechnet wird? Nur mit Entstehungsprinzip erlaubt mir LOHN und GEHALT auch nur das Jahr 2019.
In der Info-Datenbank finde ich auch nur Hinweise für 2019! Es muss doch eine Möglichkeit geben, dies zu erfassen.
Der freundliche Mitarbeiter der Krankenkasse kennt sich in Datev nicht aus, in deren hauseigenem Programm gibt es auf jeden Fall die Möglichkeit!!
Ich bin für jegliche Hilfe sehr dankbar!
Freundliche Grüße
geissa
Hallo,
eine Nachberechnung in 2017 ist mit den Datev Lohnprogrammen nicht möglich. Sie werden hier, wohl oder übel, mit Lovor die Beiträge ermitteln müssen. Außerdem müssen Sie den Beitragsnachweis und auch die DEÜV-Meldung über sv-net erstellen, da hier keine Möglichkeiten in den Datev-Programmen bestehen, die noch zu erstellen.
Die Lohnsteuer ist aktuell zu erheben. Auch die Eintragung der Beiträge zur Sozialversicherung auf der Lohnsteuerbescheinigung muss aktuell erfolgen. Bei der Lohnsteuerbescheinigung werden Sie wieder die Probleme haben, dass Sie die Beiträge nicht auf die Bescheinigung im Programm bekommen werden.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
ich werde das jetzt so probieren! Das mit der Lohnsteuerbescheinigung ist tatsächlich nochmals ein Problem!
Hoffentlich erreiche ich morgen jemand vom Finanzamt - vielleicht kann man mir da weiterhelfen.
Vielen Dank, und sollte Ihnen noch eine Idee einfallen dann bin ich dankbar für alles.
Solche Fälle muss es doch des Öfteren geben!?
Schönen Tag noch
geissa
@t_r_ schrieb:Sie werden hier, wohl oder übel, mit Lovor die Beiträge ermitteln müssen.
Tja, auch diese Möglichkeit hat uns die DATEV ja leider genommen. Mit Installation der neuen Jahresversion werden auch hier alle LOVOR-Programme bis zum Vorvorjahr deinstalliert, so dass aktuell nur noch die Versionen 2019 und 2020 zur Verfügung stehen.
Und Lovor Online wurde ja leider zum Jahreswechsel eingestellt.
Hier bleibt also dann nur die Möglichkeit, dies über ein Nicht-DATEV-Programm zu ermitteln.
Oder weiß jemand, wie dies mit DATEV-Mitteln berechnet werden kann?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ja, Selbiges habe ich jetzt leider auch schon festgestellt.
Hier könnte die DATEV dran arbeiten, denn scheinbar ist das bei anderen Programmen leichter zu lösen!!!!
(man höre Mitarbeiter der Krankenkasse 🙂 )
Schönen Tag noch
geissa
@Uwe_Lutz schrieb:Tja, auch diese Möglichkeit hat uns die DATEV ja leider genommen. Mit Installation der neuen Jahresversion werden auch hier alle LOVOR-Programme bis zum Vorvorjahr deinstalliert, so dass aktuell nur noch die Versionen 2019 und 2020 zur Verfügung stehen.
Stimmt, da war was. 😞 Daran hatte ich nicht mehr gedacht. Sie kommen aber mit der 2019er Version noch nach 2018, "nur" noch älter geht nicht.