Moin,
mir geht es um die Abmeldungen für das neue elektronische Verfahren zum Nachweis der Pflegeversicherung, hier um den Zeitpunkt, zu dem eine Abmeldung erfolgt.
Mir ist es jetzt bei zwei Mitarbeitern aufgefallen, die eine Befristung bis zum 31.07.2025 hatten, dass eine Abmeldung ab 10.07.2025 vorgenommen wurde und dies, bevor die Abrechnung 07/2025 erfolgt ist.
Mir ist jetzt gerade mitgeteilt worden, dass bei dem einen Auszubildenden sich der Ausbildungsvertrag verlängert, so dass ich das Befristungsdatum jetzt hochsetzen muss und dann die Juli-Abrechnung erstelle.
Für das PV-Verfahren ist die Abmeldung (warum zum 10.07.2025?) bereits erfolgt, so dass (hoffentlich) automatisch wieder eine Anmeldung erfolgt.
Wäre es aber nicht sinnvoll, dass die Abmeldung erst nach erfolgter Abrechnung des Austrittsmonats vorgenommen wird und dass diese Abmeldung dann auch tatsächlich erst zum Austrittsdatum erfolgt?
Oder welchen Sinn hat die frühzeitige Abmeldung?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Tag Herr Lutz,
ich kann Ihre Frage nicht beantworten, habe aber eine an Sie 🙂
Wo sehen Sie, dass die befristeten Mitarbeiter bereits abgemeldet wurden?
Viele Grüße
Rebecca Kruß
@BecKru schrieb:
Wo sehen Sie, dass die befristeten Mitarbeiter bereits abgemeldet wurden?
Moin,
dafür gab es auch eine Rückmeldung
Muss man nur aufpassen, dass dies im Wust der Anmeldungen nicht untergeht...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort und eine gute Restwoche.
Rebecca Kruß
Hallo Herr Lutz,
die Abmeldung wird mit dem Austrittsdatum und dem Senden der Stammdaten ausgelöst.
Die Abmeldung vom Abo erfolgt immer zum aktuellen Systemdatum, da im Datensatz kein Enddatum festgelegt ist.
Das Datum der Datenübermittlung legt das Ende des Abonnements fest.
@Jacqueline_Schön schrieb:
die Abmeldung wird mit dem Austrittsdatum und dem Senden der Stammdaten ausgelöst.
Die Abmeldung vom Abo erfolgt immer zum aktuellen Systemdatum, da im Datensatz kein Enddatum festgelegt ist.
Das Datum der Datenübermittlung legt das Ende des Abonnements fest.
Wenn es also ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gibt und das Ende bereits zum Beginn erfasst ist, gibt es spätestens mit der ersten Abrechnung eine Abmeldung vom Abo?
Kind(er), die in den nächsten Monaten geboren werden würden, könnten dann nicht berücksichtigt werden? 🤔🙄
@Jacqueline_Schön, dass ich das richtig verstehe, das Eintragen eines Austrittsdatums löst schon die Abmeldung aus? Wäre es nicht sinnvoller, die An- und Abmeldung zum DaBPV an die An- und Abmeldung zur Sozialversicherung zu koppeln?
Wie läuft das eigentlich bei Mitarbeitern, die im gleichen Monat ein- und wieder austreten? Ich hatte jetzt bei einem Mandanten jemanden, der nur für eine Woche Probearbeiten da war. Da bekomme ich in einer Abrechnung ja die An- und direkt wieder die Abmeldung. Bekomme ich dann trotzdem eine Rückmeldung dazu? Weiß das jemand?
@Jacqueline_Schön schrieb:
die Abmeldung wird mit dem Austrittsdatum und dem Senden der Stammdaten ausgelöst.
Liebe Frau @Jacqueline_Schön ,
diese Aussage ist -wie auch schon meine Vorschreiber angemerkt haben- missverständlich.
Daher einmal eine konkrete Frage:
Wenn zum 01.08.2025 ein Azubi anfängt und drei Jahre Ausbildung macht, trage ich bereits bei der Erfassung der ersten Stammdaten als (vorläufiges) Austrittsdatum den 31.07.2028 ein.
Wenn ich die Stammdaten sende, sollte eine Abmeldung zum 01.08.2025 erfolgen. Soweit klar und nachvollziehbar.
Wann erfolgt die Abmeldung? Gleich sofort auch mit dem Senden der Stammdaten? Das wäre doch völliger Quatsch.
Vielleicht könnten Sie dies noch mal etwas genauer erläutern.
Viele Grüße
Uwe Lutz