Hallo, es besteht die Möglichkeit, rückwirkend eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzugeben. Unter Personaldaten I Entlohnung I Firmenwagen I Registerkarte Fahrten zw. Wohnung/erster Tätigkeitsstätte werden im Feld "Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" die Anzahl der Fahrten im Monat hinterlegt, die für die Einzelbewertung (0,002% Methode) herangezogen werden sollen. Die Anzahl der Fahrten ist dann auf maximal 180 pro Jahr begrenzt. Im Feld: Angaben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils/Pauschalverst. ( Entfernungspauschale ) werden die Anzahl der Arbeitstage für die Pauschalversteuerung hinterlegt. Wenn Sie keine Pauschalierungstage erfassen, erfolgt keine Pauschalversteuerung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
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