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Korrektur Vorjahr Firmenwagen Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitsstätte

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letzte Antwort am 16.06.2021 11:15:04 von Alexandra_Friedrich
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Jbonn_StkATom
Beginner
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Hallo,

 

unser Mandant arbeitet seit 04/2020 überwiegend im HomeOffice (höchstens 2 Tage/Monat im Büro). Die Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitsstätte wurden bis 05/2021 abgerechnet. Dadurch hat der AG pauschale Steuern gezahlt, obwohl keine Fahrten stattfanden. 

Wie kann ich hier am besten im Sinne des AGs vorgehen? 

 

Ich bin noch relativ neu und habe so einen Fall zum ersten mal 🙂

 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
205 Mal angesehen

Hallo, 


es besteht die Möglichkeit, rückwirkend eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzugeben.
Unter Personaldaten I Entlohnung I Firmenwagen I Registerkarte Fahrten zw. Wohnung/erster Tätigkeitsstätte werden im Feld  "Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" die Anzahl der Fahrten im Monat hinterlegt, die für die Einzelbewertung (0,002% Methode) herangezogen werden sollen. 
Die Anzahl der Fahrten ist dann auf maximal 180 pro Jahr begrenzt.


Im Feld: Angaben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils/Pauschalverst. ( Entfernungspauschale ) werden die Anzahl der Arbeitstage für die Pauschalversteuerung hinterlegt. Wenn Sie keine Pauschalierungstage erfassen, erfolgt keine Pauschalversteuerung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.06.2021 11:15:04 von Alexandra_Friedrich
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