Hallo, eine AN arbeitet 2-Tage die Woche. Immer Montag und Mittwoch. Lediglich für diese Tage reicht sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Nach RS mit der KK darf ich auch nur diese Tage berücksichtigen. Mein Problem ist jedoch, dass noch ein Teilgehalt generiert wird, obwohl Sie den gesamten Monat nicht gearbeitet hat.
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