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Kinderkrankengeld bei Kita-Schließung abrechnen

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letzte Antwort am 27.08.2021 15:38:40 von Flitze0815
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Jbonn_StkATom
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
123 Mal angesehen

Hallo,

 

eine AN arbeitet 2-Tage die Woche. Immer Montag und Mittwoch. Lediglich für diese Tage reicht sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Nach RS mit der KK darf ich auch nur diese Tage berücksichtigen.

 

Mein Problem ist jedoch, dass noch ein Teilgehalt generiert wird, obwohl Sie den gesamten Monat nicht gearbeitet hat.

Sailor
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
101 Mal angesehen

Hallo,

 

was hat sie denn außerdem noch für Fehlzeiten, dass kein Gehalt auf der Abrechnung stehen soll?

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Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
62 Mal angesehen

Moin,

sind denn die Soll-Arbeitszeiten richtig hinterlegt? Und was ist mit dem Umrechnungsschlüssel für Kürzung von Festbeträgen? Sieht mir so aus, als wäre dort eine falsche Schlüsselung hinterlegt. Würde auf zu bezahlende Arbeitstage zurückgreifen..

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 27.08.2021 15:38:40 von Flitze0815
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