Hallo,
eine AN arbeitet 2-Tage die Woche. Immer Montag und Mittwoch. Lediglich für diese Tage reicht sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Nach RS mit der KK darf ich auch nur diese Tage berücksichtigen.
Mein Problem ist jedoch, dass noch ein Teilgehalt generiert wird, obwohl Sie den gesamten Monat nicht gearbeitet hat.
Hallo,
was hat sie denn außerdem noch für Fehlzeiten, dass kein Gehalt auf der Abrechnung stehen soll?
Moin,
sind denn die Soll-Arbeitszeiten richtig hinterlegt? Und was ist mit dem Umrechnungsschlüssel für Kürzung von Festbeträgen? Sieht mir so aus, als wäre dort eine falsche Schlüsselung hinterlegt. Würde auf zu bezahlende Arbeitstage zurückgreifen..
Gruß
Flitze