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Kostenstellen und -träger Verbuchung

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letzte Antwort am 02.06.2021 14:47:45 von Jacqueline_Schön
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spz_maly48
Einsteiger
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Hallo, ich habe Kostenstellen- und Träger gem. Anleitung 1007873, 1008599 und 9219331 angelegt.

Gemäß Dokument 1007873 ist unter 3.2 die Stammkostenstelle oder Kostenstellenverteilung zu erfassen. In einem Servicevideo von Datev war jedoch zu sehen, dass bei Verteilung sowohl die Stammkostenstelle als auch eine evtl. Verteilung zu erfassen sind. Was ist nun richtig ?

 

In der Maske Buchungsbeleg allgemein habe ich im Reiter Kostenstellen/Kostenträger bei Verteilung der Festbezüge "auf Stammkostenstelle" gewählt. Ca. 90 % unserer Mitarbeiter haben nur eine Stammkostenstelle bzw. -Träger, einige jedoch Verteilung auf jeweils mehrere. Im Buchungsbeleg sind die Kosten nur auf die Stammkostenstellen bzw. -träger gebucht. Wenn ich hier "nach Kostenstellenverteilung" wählen würde, was geschieht dann mit der Buchung für die Mitarbeiter, die nur eine Stammkostenstelle haben ? ... oder sollte ich z.B. für die Mitarbeiter, die nur einer Kostenstelle zugeordnet sind diese mit 100 % im Feld Kostenstelle erfassen und das Feld Stammkostenstelle leer lassen und im Buchungsbeleg dann "nach Kostenstellenverteilung" wählen. Anscheinend ist hier keine Kombination möglich.

 

Und noch eine Weiteres: Wir haben für einen Mitarbeiter einen Betrag für den Monat April nachgezahlt, die Buchung für diesen Betrag wurde jedoch nicht auf die Kostenträger-Nr. verteilt, obwohl diese bereits im April bestand. Auf dem Buchungsbeleg stand 99999999.

Vielen Dank für evtl. Hilfe

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo, 


es kann bei den Mitarbeitern sowohl eine Stammkostenstelle als auch eine Kostenstellenverteilung hinterlegt werden. Das Programm kann aber nur auf eine der beiden Schlüsselungen zugreifen.


Unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Allgemein | Register Kostenstellen wird angegeben, welche der Eingaben genutzt wird. Tatsächlich ist keine Kombination möglich. 


Es ist also richtig, dass bei Nutzung einer Kostenstellenverteilung für Mitarbeiter, die lediglich einer Stammkostenstelle zuzuordnen sind, die Kostenstelle in der Tabelle mit 100% erfasst werden. 


Zur genaueren Analyse des zweiten genannten Falls benötigen wir einen genauen Blick auf die Buchung. 
Wenden Sie sich bitte über unsere anderen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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spz_maly48
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Bäuerlein, 

dann wäre es doch evtl. eine Lösung, die Mitarbeiter, die nur einer Kostenstelle zugeordnet sind, 

keine Stammkostenstelle zuzuordnen und unter Kostenstellenverteilung diese eine mit 100 % einzutragen

und dann im Feld Buchungsbeleg Verteilung der Festbezüge "nach Kostenstellenverteilung" zu wählen. 

Funktioniert das ? Dann wäre uns schon viel geholfen. 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,


in den Mandantendaten haben Sie die Möglichkeit zwischen der Verteilung der Beträge nach Stammkostenstellen oder der Kostenstellenverteilung zu wählen.


Sobald ein Mitarbeiter prozentual aufgeteilt werden muss, ist die Kostenstellenverteilung in den Mandantendaten zu wählen und in den Personaldaten die Kostenstellen in der Tabelle zu hinterlegen.

 

Diese kann dann zum Beispiel auch mit 100% erfasst werden.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.06.2021 14:47:45 von Jacqueline_Schön
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