Hallo, gibt es in Ihrem Fall eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag der vorsieht, wie die VWL im Falle von Kurzarbeit zu behandeln ist? Sollte geregelt sein, dass der AG-Zuschuss zu kürzen ist, wenden Sie sich bitte erneut an die Bundesagentur für Arbeit, um den Sachverhalt zu klären. Ist der Arbeitgeberzuschuss hingegen nicht zu kürzen, können Sie für den VWL-AG-Anteil unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Kug den Haken "Kürzung der Festbezüge bei Kug" entfernen.
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