Guten Tag zusammen!
Ein Gesellschafter-GF bekommt mtl. einen AG-Anteil zur VWL i. Höhe von 26 Euro.
40 Euro werden dann mtl. an die Bausparkasse überwiesen.
In der Zeit von 04/2020-12/2020 lag eine Unterbrechung vor. In dieser Zeit wurden weder der AG-Anteil v. 26 Euro noch der zu überweisende Betrag von 40 Euro in der Abrechnung berücksichtigt.
Jetzt ist meiner Kollegin aufgefallen (Sie macht bei ihm die Fibu), daß weiterhin mtl. 40 Euro von der Firma
an die Bausparkasse gezahlt wurden.
D.h. auf dem Konto 1750 wurden im Soll die bezahlten Beträge gebucht, aber die Gegenbuchungen im Haben sind nicht vorhanden.
Kann ich durch Nachberechnung in 2020 die Beträge manuell erfassen?
Liebe Grüsse!
Hallo,
Sie können die Vermögenswirksamen Leistungen rückwirkend für 2020 als weitergewährte Arbeitgeberleistung abrechnen.
Eine Anleitung dazu finden Sie im Hilfe-Dokument 1070148 .
Beachten Sie dabei, dass Sie sich unterhalb der Bagatellgrenze von 50,00 € befinden.