Hallo, ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen - ich hatte einen entsprechenden Fall noch nie... Ein Mandant hat eine Hauptniederlassung im Rechtskreis Ost. Alle Mitarbeiter wurden bisher ganz normal darüber abgerechnet. Nun gibt es eine Betriebsstätte im Rechtskreis West. Darüber sollen ab jetzt 2 Mitarbeiter abgerechnet werden (die bisher über die Hauptniederlassung abgerechnet wurden). Ich habe mir die Dokumente in der LexInform angeschaut, aber so richtig schlau werde ich nicht. Muss ich einen neuen Beschäftigungsbetrieb anlegen mit neuer Betriebsnummer? Oder reicht es, einfach die Krankenkasse nochmal anzulegen, mit anderem Rechtskreis (in dem Dokument 5303211ist das nicht so richtig eindeutig)? Und was ist mit der Steuer? 🤔 Oder muss ich einen ganz neuen Mandant anlegen? Vielen Dank schon mal und beste Grüße...
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