Hallo zusammen,
ich hoffe, es kann jemand weiterhelfen... Ich habe bei einem Mitarbeiter Kug (Teil) und Quarantäne zusammen in einem Monat. Allerdings überschneiden sich die Zeiträume nicht. Er wäre also während der Quarantäne-Zeit normal gekommen. Kurzarbeit sind lediglich danach ein paar Stunden.
Ich würde jetzt die Kurzarbeit eingeben und eine Probeabrechnung (1) machen und dann das ganze nochmal mit Fehlzeit Quarantäne probe rechnen (2). Die Differenzen Brutto und Netto mit LA 480, 481 erfassen.
Richtig? Oder muss da nun wegen der Kurzarbeit doch noch etwas beachtet werden?
Vielen Dank
Eileen Fiedler
Hallo Frau Fiedler,
Ihre Anfrage wurde bereits im Thread "Quarantäne während KUG (Teilausfall)" behandelt.