Hallo zusammen,
ich rechne einen sv-freien Gesellschafter-Geschäftsführer ab. Er erhielt die häusliche Quarantäne seitens der Gesundheitsbehörde. Hat er auch Anspruch auf Erstattung lt. IfSG? Falls ja, in welchem § ist dies geregelt? leider konnte ich bisher nicht fündig werden. (Home-Office ist wohl nicht gegeben).
Vielen Dank vorab
LG
Hallo,
rechtlich kann ich Sie nicht beraten. Klären Sie bitte mit der zuständigen Behörde, ob bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf Erstattung nach IfSG besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo BM,
wie ist der Fall ausgegangen? Ich habe jetzt auch einen Gesellschafter-Geschäftsführer in Quarantäne.
Vielen Dank und beste Grüße
Hallo Eileenfiedler
den Antrag konnte ich stellen, allerdings muss der Antrag für "Selbstständige" gestellt werden. Normalerweise gehört ein 100% Ges.GF nicht zum Personenkreis der anspruchsberechtigten Arbeitnehmern.
Noch erhielten wir keine Reaktion bzw. Erstattung seitens des LVR.
Viele Grüße
BM
Vielen Dank
Wir haben nun auch eine SV-freien Gesellschafter Geschäftsführer mit angeordneter Quarantäne abzurechnen. Gibt es schon weitere Erkenntnisse.
Wie wurde vorgeganen wenn nach ifsG als Selbständiger abzurechnen ist. Bekommt der GS-GF selbst x Tage seines Gehaltes erstattet und wird in der GmbH für die Zeit ohne Entgeltfortzahlung unterbrochen?
Oder wird die Entschädigungszahlung an die GmbH weitergereicht und es erfolgt eine Abrechnung wie bei allen anderen Arbeitnehmern.
Das würde mich auch interessieren.
Hallo,
hat sich inzwischen was Neues ergeben. Ich habe jetzt auch einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in Quarantäne und kann nirgendwo was lesen, wie dies abgerechnet werden soll.
Nicht einmal bei der Regierung von Niederbayern konnte genau Auskunft gegeben werden, wie so ein Fall zu behandeln ist. Auch nur die Aussage, evtl. wie bei einem Selbständigen.
Vielleicht könnte man hier eine Antwort von einem DATEV-Mitarbeiter bekommen, was man da erfassen soll, in Lodas z.B.
Das wäre echt hilfreich.
Vielen Dank im Voraus !
Hallo,
wir haben eine Anfrage an das Portal gestellt und diese Antwort erhalten.
herzlichen Dank für Ihre mail.
Für diesen Personenkreis ist ein Antrag für Selbständige zu stellen, beizufügen sind allerdings die Gehaltsnachweise der 2 Monate vor der Quarantäne und des Gehalts während des Quarantänezeitraums sowie die Quarantäneverfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ok, und was muss ich jetzt in Lodas unter Fehlzeiten erfassen? Oder soll das Gehalt ganz normal abgerechnet werden? Wer stellt den Antrag für Selbständige? Macht das der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer selber? oder muss sich die GmbH darum kümmern? Hier sind so viele offene Fragen. Und ist eine Frage geklärt, taucht die nächste auf.
Lohn ist einfach nicht schön, besonders zum jetzigen Zeitpunkt 😞
Da uns noch die Quarantäneanordung fehlt haben wir uns noch nicht durch den Antrag geklickt. Wir hoffen das wir hier weitere Erkenntnisse bekommen.
Vermuten tun wir das der Geschäftsführer zu unterbrechen ist und er das Geld dann über das ifsG erhält.
Was analog zu einen Selbständigen auch nicht ganz richtig ist. Bei einem Selbständigen haben wir zumindest mal den Umsatzausfall für so einen Antrag bescheinigt. Und der Gesellschafter Geschäftsführer erwirtschaftet ja hoffentlich mehr als sein ausgefallenes Gehalt. Somit ist der Schaden bei der Gesellschaft durch die Quarantäne höher als der ausgefallene Arbeitslohn.???????????
Hallo Community,
aktuell liegen uns noch keine genauen Informationen vor, wie die Quarantäne bei einem Gesellschafter/Geschäftsführer abzurechnen ist. Daher müssen wir Sie bitten, dies mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu klären.
Sobald uns Informationen vorliegen, werden wir diese im Dokument 1008768 Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021 für Sie bereitstellen.
Hallo an die Community,
hat zwischenzeitlich jemand praktische Erfahrung mit der Abrechnung eines SVfreien Gesellschafter-GF wegen Infektionsschutzgesetz (Anordnung häuslicher Quarantäne, kein Home-Office möglich)? Ich rechne mit Lodas ab.
Hat sich inzwischen etwas ergeben, wie mit der Quarantäne bei sv-freien Gesellschafter-Geschäftsführern umzugehen ist?
Das Thema hat sich von selber erledigt, es wurde das Gehalt gekürzt, aber auf einen Erstattungsantrag verzichtet.
Aber von der DATEV gibt es dazu nichts, oder?
Nein, hab es aber auch nicht mehr nachverfolgt.
Wir haben die Abrechnung erstellt wie bei einem Arbeitnehmer und beim Regierungspräsidium die Erstattung beantragt, allerdings als Unternehmer (da wir diese Auskunft von dort so erhalten haben). Es musste die Lohnabrechnung ohne Kürzung und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung eingereicht werden.
Das Regierungspräsidium hat den Erstattungsbetrag dann "irgendwie" berechnet. Der Betrag ist von der gekürzten Lohnabrechnung abgewichen. Sämtliche Bemühungen die Differenz zu klären haben nichts gebracht. Das Regierungspräsidium hat uns noch nicht einmal den Rechenweg zu ihren zwei Erstattungsbeträgen offen gelegt. Selten so unverschämte Antworten gelesen.
Da der Betrag etwas höher war als der von uns berechnete Entschädigungsanspruch haben wir diesen dem GS-GF ausbezahlt.
Zusätzlich bekommt man noch anteilig die Krankenversicherung erstattet. Diese Erstattung haben wir ebenfalls dem GS-GF ausbezahlt, da er die private KV ja selbst bezahlt.
Ob das so richtig ist keine Ahnung. Aber wir haben alles versucht um die Sachlage zu klären. Und meine Buchführung ist so sauber. Mehr kann ich nicht tun.
Ich habe bei der für uns zuständigen Behörde (Regierung von Mittelfranken) eine entsprechende Anfrage gestellt und nachfolgende Antwort erhalten (Stand 01/2022):
Grundsätzlich ist ein GmbH-Geschäftsführer mit festem Monatsgehalt als Arbeitnehmer im Sinne des § 56 IfSG zu behandeln, so dass ein Antrag durch den Arbeitgeber zu stellen ist.
Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind im Rahmen des § 56 IfSG grundsätzlich als Arbeitnehmer der GmbH zu qualifizieren, da ihre fest bezogenen Löhne/Gehälter i.d.R. als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer zugleich als Gesellschafter an der GmbH beteiligt ist (sog. Gesellschafter-Geschäftsführer). Im Erstattungsverfahren nach § 56 Abs. 5 IfSG wird die GmbH als Arbeitgeberin wiederum durch ihren Geschäftsführer vertreten.
Jedoch ist häufig ist im Arbeitsvertrag individuell vereinbart, dass der Geschäftsführer im Falle der Erkrankung oder sonstigen unverschuldeten Arbeitsverhinderung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die GmbH hat, i.d.R. bis zur Dauer von sechs Wochen. In einem solchen Fall hat die GmbH als Arbeitgeber jeden Ausfall der Arbeitstätigkeit zu ersetzen, also auch eine unverschuldete Arbeitsverhinderung aufgrund einer Quarantäne. Ein Anspruch gegen den Staat nach § 56 IfSG besteht dann nicht.
Daher sind bei Anträgen von Geschäftsführern stets die Arbeitsverträge vorzulegen.
Meine Anfrage bezog sich konkret auf einen sv-frei abgerechneten Gesellschafter-Geschäftsführer.
Vielleicht ist das für die Community auch hilfreich.
Darf ich fragen von welchem Portal diese Antwort kam?
Welches Regierungspräsidium war das?
Also wir hatten damals auf dem Portal auf dem man den Antrag stellt gefragt. Aus dem Gedächtnis Regierungspräsidium Karlsruhe.