Habe folgenden Sachverhalt: Lohn August für Arbeitnehmer wurde abgerechnet mit 100% KUG. Stundenlohn (KUG-Stunden erfasst mit LA 410). Arbeitnehmer wurde jedoch gekündigt zum 31.08.2020, somit besteht ja kein Anspruch auf KUG-Erstattung. Jetzt habe ich im Monat Oktober mit Nachberechnung die abgerechneten Stunden mit Minus und LA 410 erfasst. Die Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer passt, aber es erstellt mit keinen berichtigen Antrag für das Arbeitsamt. Was ist noch zu machen?
... Mehr anzeigen