Habe folgenden Sachverhalt:
Lohn August für Arbeitnehmer wurde abgerechnet mit 100% KUG. Stundenlohn (KUG-Stunden erfasst mit LA 410).
Arbeitnehmer wurde jedoch gekündigt zum 31.08.2020, somit besteht ja kein Anspruch auf KUG-Erstattung.
Jetzt habe ich im Monat Oktober mit Nachberechnung die abgerechneten Stunden mit Minus und LA 410 erfasst.
Die Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer passt, aber es erstellt mit keinen berichtigen Antrag für das Arbeitsamt.
Was ist noch zu machen?
Rechnen Sie den Mandanten mit 2 Gruppen ab?
Wenn ja dann kommt der korrigierte Antrag erst mit der Abrechnung der 2. Gruppe raus.
Denn normalerweise passen Ihre Angaben für eine automatische Korrektur.
Nein, keine zwei Gruppen.
Oktober war schon fertig. Ich habe Nachberechnung Oktober gemacht und die Daten über Erfassungstabelle Nachberechnung für den entsprechenden Monat erfasst.
Wenn Sie eine Wiederholungsabrechnung für den Oktober gemacht haben, dann müsste in den Auswertungen auch ein neuer KUG-Antrag enthalten sein. In der Auswertung ist dann der KUG-Antrag vom aktuellen Monat und die korrigierten Anträge von den Vormonaten enthalten.
Haben Sie denn eine Wiederholungsabrechnung einzelne PNR gemacht oder komplett? Denn hier könnte auch der Fehler liegen, wenn Sie die Wiederholung nur für die einzelne PNR gemacht haben. Wenn das alles nicht zutrifft hilft nur die DATEV weiter.
Ich habe nur eine Wiederholungsabrechnung einzelner AN gesendet.
Ich versuche es mal mit Wiederhl. komplett …. wenn das nicht klappt, dann wende ich mich an die Hilfe.
Vielen Dank.