Hallo zusammen, ein gewerblicher MA in einem Malerbetrieb hat 7 Urlaubstage aus dem Jahr 2021 nicht genommen. Er arbeitet weiterhin. Beim Jahreswechsel 2022 auf 2023 kam über Lodas folgende Meldung: "Er erfolgt kein Übertrag des Vorjahresurlaubs. Die Urlaubseinlösung ist nur durch den Arbeitnehmer bei der Malerkasse möglich". Daraufhin stellte der gew. MA seinen Antrag bei der Malerkasse auf Entschädigung dieser 7 Urlaubstage. Hat funktioniert und wurde an den MA über die Malerkasse direkt ausbezahlt. Danach kommt von der Malerkasse ein Schreiben mit einer neuen Lohnnachweiskarte 2022. Der neue/korrigierte Resturlaubsentgeltanspruch auf der neuen Lohnnachweiskarte 2022 ist exakt der Betrag, mit dem auch Lodas mit der Abrechnung 01-2023 wieder gestartet hat. D.h. Lodas hat bereits die 7 Tage inklusive dazugehörigen Betrag ab 01-2023 nicht mehr berücksichtigt. Trotzdem steht im Schreiben der Malerkasse, dass der neue Resturlaubsentgeltanspruch (eben nach Abgeltung der 7 Tage) im Lohnprogramm zu berücksichtigen/zu korrigieren sei. Aber ich glaube, hier muss ich in Lodas nichts mehr tun/erfassen. Auch im Dok 9225271, Pkt 2.6 Urlaubsabgeltung erfassen - Auszahlung durch die Urlaubskasse - würde ich das so lesen. Hat jemand von Euch auch Erfahrungen mit diesen Urlaubsabgeltungen im Malergewerbe -trotz weiterhin bestehendem Arbeitsverhältnis- in Zusammenhang mit Lodas? Vielen Dank, wenn hierzu jemand Rückmeldung geben könnte.
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