Hallo zusammen,
ein gewerblicher MA in einem Malerbetrieb hat 7 Urlaubstage aus dem Jahr 2021 nicht genommen. Er arbeitet weiterhin.
Beim Jahreswechsel 2022 auf 2023 kam über Lodas folgende Meldung:
"Er erfolgt kein Übertrag des Vorjahresurlaubs. Die Urlaubseinlösung ist nur durch den Arbeitnehmer bei der Malerkasse möglich".
Daraufhin stellte der gew. MA seinen Antrag bei der Malerkasse auf Entschädigung dieser 7 Urlaubstage. Hat funktioniert und wurde an den MA über die Malerkasse direkt ausbezahlt.
Danach kommt von der Malerkasse ein Schreiben mit einer neuen Lohnnachweiskarte 2022. Der neue/korrigierte Resturlaubsentgeltanspruch auf der neuen Lohnnachweiskarte 2022 ist exakt der Betrag, mit dem auch Lodas mit der Abrechnung 01-2023 wieder gestartet hat. D.h. Lodas hat bereits die 7 Tage inklusive dazugehörigen Betrag ab 01-2023 nicht mehr berücksichtigt.
Trotzdem steht im Schreiben der Malerkasse, dass der neue Resturlaubsentgeltanspruch (eben nach Abgeltung der 7 Tage) im Lohnprogramm zu berücksichtigen/zu korrigieren sei.
Aber ich glaube, hier muss ich in Lodas nichts mehr tun/erfassen. Auch im Dok 9225271, Pkt 2.6 Urlaubsabgeltung erfassen - Auszahlung durch die Urlaubskasse - würde ich das so lesen.
Hat jemand von Euch auch Erfahrungen mit diesen Urlaubsabgeltungen im Malergewerbe -trotz weiterhin bestehendem Arbeitsverhältnis- in Zusammenhang mit Lodas?
Vielen Dank, wenn hierzu jemand Rückmeldung geben könnte.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich kann den Sachverhalt nicht ganz nachvollziehen. Es wäre schön, wenn Sie die Unterlagen hochladen würden (Datenschutz beachten).
Datev berücksichtigt grundsätzlich keine Urlaubsübertragung vom Vorvorjahr.
Ggf. verweist die Malerkasse auf den SV-AG-Anteil für die Urlaubsabgeltung und nicht auf den Urlaub selbst.
Hallo,
es ist richtig, dass in LODAS keine weitere Erfassung notwendig ist, da die restlichen Urlaubstage dem Mitarbeiter direkt von der Malerkasse ausbezahlt wurden.