Hallo zusammen,
ich rechne einen sv-freien Gesellschafter-Geschäftsführer ab. Er erhielt die häusliche Quarantäne seitens der Gesundheitsbehörde. Hat er auch Anspruch auf Erstattung lt. IfSG? Falls ja, in welchem § ist dies geregelt? leider konnte ich bisher nicht fündig werden. (Home-Office ist wohl nicht gegeben).
Vielen Dank vorab
LG