Hallo, ich habe eine Arbeitnehmerin im teilweisen Beschäftigungsverbot, die jetzt für zwei Wochen eine Krankmeldung gebracht hat. Ich habe das Beschäftigungsverbot jetzt unterbrochen und die Fehlzeit für die Krankheit erfasst. Nun sehen die Erstattungsanträge so aus, dass das Beschäftigungsverbot U2 voll erstattet wird und die Erstattung für die U1 aber auch aus dem vollen Gehalt (Mutterschutzlohn 889 + teilweises Gehalt) berechnet ist. Die Lohnart 889 ist geschlüsselt auf volle Erstattung Beschäftigungsverbot, wird aber bei der Entgeltfortzahlung voll mit eingerechnet. Das passt doch nicht!? ich hoffe, es hatte schon einmal jemand einen ähnlichen Fall und kann weiterhelfen. Vielen Dank Eileen Fiedler
... Mehr anzeigen