Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon bei einigen Mandanten das Problem gehabt, dass die Arbeitsbescheinigungen nicht erstellt werden.
Beliebte Fehlermeldung ist diese hier:
Personaldaten/Beschäftigung/Fehlzeiten
BEA: Das Feld "Beginn" ist fehlerhaft oder nicht gefüllt. Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden. Bitte korrigieren Sie Ihre Angabe.
In den Fehlzeiten ist alles richtig eingeben. Es geht auch keine Fehlzeit bis zum Kündigungszeitpunkt. Die letzten erfassten Fehlzeiten sind aus dem Vorjahr.
Es sieht so aus, als würde das Programm eine Bescheinigung wegen Entgeltersatzleistungen übermitteln wollen. Ich gehe immer über Mitarbeiter - DÜ Arbeitsbescheinigung.
Ich habe bisher die Bescheinigungen dann über das Programm Bescheinigungen erstellt. Aber das ist ja auch nicht Sinn der Sache...
Hat jemand einen Rat?
Viele Grüße
Eileen Fiedler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
das ist ein bekanntes Phänomen bei/von LODAS. Bitte einmal hier schauen:
Arbeitsbescheinigung funktioniert nicht
Viele Grüße
Greese
nach einem Jahr sollte es dafür aber langsam mal eine Lösung geben... 🙄
Wir hatten nun schon mehrmals das Problem das Arbeitsbescheinigungen nicht erstellt wurden obwohl keine Fehlermeldung angedruckt wurde.
Wo könnte das Problem liegen? Da solche Anforderungen ja oft einmal ausserhalb des normalen Lohnabrechnungszeitraum stattfinden, ist uns das schon durchgerutscht.
Hallo,
das ist über diesen Weg leider schwierig zu beurteilen.
Um den Sachverhalt genauer prüfen zu können, wenden Sie sich bitte über unsere anderen Servicekanäle an uns.
Wenn ich mich richtig erinnere hatte ich das Problem auch mal. Es lag irgendwie an fehlerhaft gespeicherten Auswertungsinfos bei Datev.
Ich sollte
- die Auswertungen für die Arbeitsbescheinigung löschen,
- Stammdaten senden,
- ca. eine Stunde warten (einen Verarbeitungslauf),
- Auswertungen wieder anlegen,
- Stammdaten senden,
- wieder warten und
- danach klappte es dann auch mit der Arbeitsbescheinigung.
Es wär allerdings merkwürdig, wenn das Problem so bei mehreren Mandanten auftreten sollte.
Evtl. ist es doch eher was anderes.
zwischenzeitlich gelöst. Die Löhne wurden zum 01.01.2020 übernommen. Der Vorberater hat über Lohn und Gehalt abgerechnet. Wir haben daher alle Daten in LODAS erfasst. Kein Datenübertrag.
Das heißt zu Beginn konnten wir keine Arbeitsbescheinigungen abrufen, da die 12 Monate Bezüge ja nicht gespeichert sind.
Nun dachten wir nach 12 Monaten wäre das Problem gelöst und in Zukunft können wir die Bescheinigungen elektronisch übermitteln.
Nun gibt es anscheinend Informationen die bis zu 5 Jahre rückwirkend bescheinigt werden müssen. z.b. Änderung der Steuerklasse. Warum auch immer 🤔 Deshalb ist für Mitarbeiter die vor der Umstellung bereits beschäftigt waren auch nach 12 Monaten noch keine elektronische Meldung der Arbeitsbescheinigung möglich.
Ein manuelles Eingreifen ist nicht vorgesehen. Die Arbeitsbescheinigung ist weiter auf Papier zu erstellen. Nicht gerade eine elegante Lösung.
Hallo, ich stehe gerade auch bei dem Problem mit Systemwechsel auf LODAS in 2021.
Das würde dann bedeuten, dass wir erst nach fünf Jahren Arbeitsbescheinigungen elektronisch übermitteln können?
Wegen evtl. Fehlzeiten etc.
lt. https://apps.datev.de/help-center/documents/1022287
Es kann nur das bescheinigt werden, was auch mit LODAS abgerechnet wurde.
Und dann können auch nur Daten aus dem aktuellen Jahr und dem Vorjahr bescheinigt werden.
Muss man eine Bescheinigung mit älteren Daten erstellen, geht das nur manuell.
In deinem Fall wird also alles seit dem Systemwechsel in 2021 bescheinigt.
Die von dir genannten 5 Jahre, kannst du schnell vergessen. Das hat keine Relevanz.
Hallo pogo, danke - ich bin auf das Dokument durch die Fehlermeldung gestoßen.
Habe einen Arbeitnehmer ohne SVU o. ä. Fehlzeiten... müsste ich ja nur 12 Monate bescheinigen? Die hätte ich ja. Macht er aber nicht.
Dann fehlen doch die anderen Stammdaten (SV, Fehlzeiten, usw.)? Da brauche ich dann wieder die Zeiträume wie im Dokument beschrieben?
Achso. Ich verstehe jetzt das mit den 5 Jahren. Da wusste ich bisher auch nicht, dass diese Daten eine Rolle spielen.
Vielleicht liegt es daran.
Dann könnte es in der Tat sein, dass man erst 5 Jahre nach einem Systemwechsel elektronische Arbeitsbescheinigungen übermitteln kann. Eigentlich nicht vorstellbar.
mmh....
Dann müsste ich es ja nicht weiter probieren.
Das mit den 5 Jahren ist so. Wenn das Eintrittsdatum älter ist, als die erste Abrechnung. Also bei manueller Datenübernahme oder bei einem Wechsel von Lohn und Gehalt auf Lodas.
Wenn ich Mitarbeiter habe die noch keine 5 Jahre im Betrieb beschäftigt sind, das Eintrittsdatum z.B. vor drei Jahren war und die ganze Zeit über Lodas abgerechnet wurde gibt es keine Problem.
Was jedoch für mich etwas unverständlich ist. Entweder kommt es nicht oft vor und man sieht keinen Handlungsbedarf. Aber warum gibt es keine Möglichkeit die Daten manuell zu erfassen, z.B. bei den Kündigungsdaten und dann wäre die Übermittlung auch möglich.
Ja dann scheint es wirklich so. Manchmal zweifelt man ja an sich selbst.
Nun ja, es wäre schön, man könnte die Bescheinigung manuell ergänzen und dann trotzdem übermittelt.
Letztendlich habe ich die Bescheinigung über sv.net übermittelt...