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Bauhauptgewerbe ab 10/2020 Zuschlag 0,5%

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letzte Antwort am 03.11.2020 11:57:03 von cro
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eileenfiedler
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Hallo,

 

im Dokument 1021001 steht neben dem Beschluss der Corona-Prämie auch ein Zuschlag in Höhe von 0,5% des Tariflohnes zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten ab 10/2020.

 

Wie muss ich das verstehen? Einfach 0,5% auf den derzeit gültigen Mindestlohn aufschlagen? Auf der Seite der Soka habe ich hierzu leider gar nichts finden können.

 

Vielleicht hat sich hier schon jemand mit der Thematik befasst und kann mir helfen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Eileen Fiedler

bodensee
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Es ist so zu verstehen wie es eigentlich dort steht. 

 

Die pauschale Wegstreckenentschädigung ist so zu ermitteln: 0,5% des Tariflohns (nicht Mindestlohns) = pauschale Wegstreckenentschädigung. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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eileenfiedler
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vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft mir das jetzt nicht so sehr weiter...

 

Ist denn dieser Beschluss über die Prämie und den Zuschlag allgemeinverbindlich?

 

 

bodensee
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Nachricht 4 von 15
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Kann ich Ihnen nicht sagen müsste ich im Internet ( Bundesanzeiger) erst selbst recherchieren. 

 

Da der Bautarif fast immer als allgemein verbindlich erklärt wurde, würde es mich wundern wenn das nun nicht der Fall sein sollte.  Es gibt eine Seite des Bundesarbeitsministerium auf der die allgemein verbindlichen Tarifverträge gelistet sind.  Daher selbst ist die Frau 😀

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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eileenfiedler
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Selbstverständlich habe ich bereits selbst versucht mir Informationen einzuholen. Ich habe aber nichts gefunden und das Dokument hilft auch nicht weiter.

 

Und ich oute mich jetzt mal: Für mich ist Mindeslohn=Tariflohn. 

 

 

Ich werde ja vielleicht nicht die Einzige sein, die diese Frage nun hat. Deshalb habe ich hier gefragt.

 

Vielleicht hat ja ansonsten jemand eine Antwort.

 

Aber trotzdem Danke

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eileenfiedler
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Und ich meine natürlich den Mindestlohn aus den Tarifverträgen!

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bodensee
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Mindestlohn ist ungleich Tariflohn

 

das sie die unterschiedlichen Lohngruppen im Bauhauptgewerbe haben ist auch der Tariflohn in allen Gruppen unterschiedlich und daher auch die pauschale Wegstreckenentschädigung. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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eileenfiedler
Einsteiger
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Das ist mit auch bewusst. Der Tarifvertrag heißt aber TV Mindestlohn. Dass der Mindestlohn je nach Lohngruppe gestaffelt ist, ist klar.

 

Ich will aber jetzt hier auch gar nicht wegen irgendwelchen Begrifflichkeiten diskutieren. Vielleicht antwortet ja noch jemand, der wirklich weiterhelfen kann.

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lohnetc
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Moinsen,

 

die 0,5% werden auf einen individuellen Stundenlohn bezogen, wie hoch dieser tatsächlich in der Lohnabrechnung jeweils ausgewiesen wird oder wie man ihn benennt, ist im Endeffekt unerheblich.

 

Die Frage, die ich sich mir stellt und die ich mir bis heute nicht eindeutig beantworten kann: bezieht sich der Zuschlag auf die gesamten geleisteten Arbeitsstunden im Abrechnungsmonat, oder auch auf Feiertagsstunden und Krankstunden, oder auch auf Urlaubsstunden, oder nur pro Arbeitstag  ...

 

Berechnungsmöglichkeiten gibt es viele, je nachdem wie man die Vereinbarung interpretiert. Anwendungsbeispiele würden mir da schon helfen, da für mich persönlich zur Zeit kein eindeutiger Wortlaut vorliegt. Vielleicht kommt von Datev in den nächsten Tagen eine Anleitung für Lodas und Co.

 

 

 

 

 

 

k_p
Beginner
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Hallo,

die gleiche Frage stelle ich mir auch gerade. Einen kleinen Anhaltspunkt konnte ich auf der Innungseite 
http://www.bauinnung-regensburg.de/Loehne___Gehaelter___Ausbildungsverguetungen_Bau_ab_Mai_2018.whtml
 finden. Ist aber noch nicht die entgültige Erklärung. Ich hoffe Ihr seit etwas weiter...(?)
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eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 11 von 15
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Es gibt jetzt ein neues Dokument: 1018847

Jedenfalls hatte ich das vorher noch nicht gesehen. Ich habe jetzt die Lohnart entsprechend angelegt und 0,5% vom Tarif-Mindestlohn genommen. Spätestens zum Jahreswechselseminar bin ich dann schlauer 😕

lohnetc
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Vielen Dank für die Info, jetzt kann man wenigstens einheitlich vorgehen.

 

Weiterhin viel Erfolg

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brooke
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lt. telefonischer Auskunft des Arbeitergeberverbands nicht allgemeintariflich.

 

Gruß

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dancingh
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Nachricht 14 von 15
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Als Ergänzung:

 

Im Info DB 1018854 steht ebenfalls:

Die Tarifvertragsparteien im Bauhauptgewerbe haben zum 01.10.2020 in allen verhandelten Lohn- und Gehaltstarifverträgen die Einführung eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozent des Tariflohns oder -gehalts zur Entschädigung von Wegezeiten und -strecken vereinbart. Die relevanten Tarifverträge sind nicht allgemeinverbindlich. Nicht erfasst von den tariflichen Änderungen ist der Tarifvertrag Mindestlohn.

 

(Edit: steht auch im Lodas-Dokument 1018847 - habe ich jetzt erst gesehen...)

 

 

Ist denn die Zahlung der Corona - Hilfe im allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geregelt?

cro
Experte
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@dancingh  schrieb:

Ist denn die Zahlung der Corona - Hilfe im allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geregelt?


Die ist in keinem Tarifvertrag geregelt und kann unabhängig davon allen Beschäftigten gewährt werden.

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letzte Antwort am 03.11.2020 11:57:03 von cro
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