Hallo,
bei der Quarantäne durften nur Arbeitstage als Fehlzeit erfasst werden.
Wie sieht das bei der Fehlzeit "Kinderpflege mit Krankengeld" aus?
Beispiel: Ausfall Betreuung im Zeitraum 11. bis 31.01.2021
Erfasse ich den gesamten Zeitraum oder nur die Arbeitstage jeweils montags bis freitags?
Danke. DK
Hallo,
die Fehlzeit Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind darf nur für reguläre Arbeitstage (Soll-Arbeitstage) erfasst werden an denen ein Verdienstausfall entsteht.
An Feiertagen, Wochenenden und Ferien darf die Fehlzeit nicht erfasst werden, da Schulen und Kitas im Regelfall zu den Zeiten geschlossen sind.
Klären Sie ggf. mit der zuständigen Behörde (z.Bsp.: Gesundheitsamt), welche Tage mit der Entschädigungszahlung erstattet werden.
Weitere Informationen zum Thema Entschädigungszahlung nach dem IfSG haben wir für Sie im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen zusammengefasst.
Das ist nicht die Antwort auf die Frage...
M.E. kann der Zeitraum komplett erfasst werden - so wie bei normalen Kindkrank auch. Das Programm zieht sich die Arbeitstage aus der wöchentlichen Arbeitszeit und rechnet auch richtig.
Viele Grüße
Hallo,
richtig.
Handelt es sich um eine Kinderkrankenpflege, so kann der Zeitraum im Gesamten erfasst werden. Das Programm errechnet den Ausfall gemäß der Arbeitszeit automatisch. Bei einer Entschädigungszahlung wegen Beaufsichtigung Kind verhält sich das anders. Hier trifft die Antwort meiner Kollegin Sabrina Simmerlein zu.