Hallo,
bei der Quarantäne durften nur Arbeitstage als Fehlzeit erfasst werden.
Wie sieht das bei der Fehlzeit "Kinderpflege mit Krankengeld" aus?
Beispiel: Ausfall Betreuung im Zeitraum 11. bis 31.01.2021
Erfasse ich den gesamten Zeitraum oder nur die Arbeitstage jeweils montags bis freitags?
Danke. DK