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d_kuehn
Aufsteiger
Offline Online
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Hallo,

 

bei der Quarantäne durften nur Arbeitstage als Fehlzeit erfasst werden. 

 

Wie sieht das bei der Fehlzeit "Kinderpflege mit Krankengeld" aus?

 

Beispiel: Ausfall Betreuung im Zeitraum 11. bis 31.01.2021

 

Erfasse ich den gesamten Zeitraum oder nur die Arbeitstage jeweils montags bis freitags?

 

Danke. DK

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