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Fehler bei Lohnberechnung in Verbindung mit KUG?

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letzte Antwort am 04.03.2021 11:59:21 von jafrasch
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Beachqueen-87
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Hallo,

 

ich bin AN und bin über meine Lohnabrechnung von Juli 2020 verwundert. Der Juli war der 4. Monat mit KUG Bezug und ich habe, wie im Mai und Juni auch nur wenige Stunden gearbeitet. Allerdings weicht der mit Datev berechnete Lohn (das wären ja hier lächerliche 2Euro Stundenlohn??) hier erheblich von dem der Vormonate ab und unsere Lohnbuchhaltung wundert sich zwar über den Wert, kann mir aber nicht erklären, wie dieser zustande kommt. Das System würde ihn ausspucken und somit wäre er korrekt.....

Ich wundere mich einfach über die niedrige Zahl und verstehe nicht, warum diese so von den Vormonaten abweicht.... würde mich über eine Erklärung von den Experten sehr freuen.

 

Danke!!

sokrates
Erfahrener
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Überprüfen kann hier leider tatsächlich keiner konkret. 

 

Ich würde spontan darauf tippen, dass Sie Vollzeit arbeiten und der Lohnsachbearbeiter mit einer monatlichen Arbeitszeit von 173,33 Stunden gerechnet hat. 

Dementsprechend haben Sie im Juli 1,58 echte Stunden gearbeitet - der umgerechnete Stundenlohn beträgt dann zumindest 17,79 Euro.

 

Wie viel Stunden haben Sie lt. Zeiterfassung/Arbeitszeitliste im Juli gearbeitet? 

 

Es tut mir leid, dass Sie mit der Lohnbuchhaltung da nicht weiterkommen, drücke aber die Daumen, dass Sie noch zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen!! 

Da Sie selber ja unsere Community gefunden haben, können Sie diese auch Ihrer Lohnbuchhaltung ans Herz legen. Hier würden ihr/ihm andere Lohnkollegen bei dieser Fragestellung schnell und unkompliziert helfen können!

 

Herzliche Grüße

Anne Koch

 

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Beachqueen-87
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Danke für die schnelle Antwort. 

Richtig, ich arbeite Vollzeit 40 Stunden. (Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen, sorry. )

Ich habe im Juli laut Zeiterfassung 12,25 Stunden gearbeitet und mich deshalb über den niedrigen Wert gewundert. 

 

Im Mai und Juni wurden bei 10,25 Stunden und 14 Stunden 201,55 und 272,70Euro Lohn ausgewiesen. 

 

Leider habe ich mich mit der Lohnbuchhaltung minutenlang im Kreis gedreht und hatte das Gefühl, man war nicht gewillt, da jetzt Zeit zu investieren um dem Problem auf den Grund zu gehen. Ich fürchte einen Hinweis von mir als Laie auf dieses Forum wird man dort nicht gern hören und sich eher von mir als inkompetent betitelt fühlen ... 😞

 

Ich danke Ihnen auf jeden Fall schonmal für ihre Antwort.

 

Der von Ihnen gegebene Erklärungsansatz mit den 1,58 berechneten Stunden vom System würde ja Sinn machen. Allerdings müsste das dennoch korrigiert werden, wenn ich mehr gearbeitet habe, oder täusche ich mich da?

 

 

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 4 von 9
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Die Rechnung ist eigentlich simpel: 23 Arbeitstage x 8 Stunden = 184 Stunden gesamt.

Sie haben 12,25 Stunden gearbeitet, bleiben 171,75 Stunden Kurzarbeitergeld. 

 

Aber durch die gemittelte monatliche Stundenzahl (40 Stunden x 13 Wochen / 3 = 173,33 Stunden), landen bei Ihnen letztendlich aber nur effektiv 1,58 geleistete Stunden, ergo ein Minianteil Gehalt. 

Der "Fehler" liegt also daran, dass nicht mit Ihren individuellen Sollarbeitsstunden gerechnet wurde.

 

Und nebenbei: ich bin selber Lohnabrechnerin - grundsätzlich ist es mir wichtig, dass vor allem der Arbeitnehmer genau das Geld erhält, das ihm zusteht. Vor allem in Zeiten von Kurzarbeit!

 Allein die reine Logik sollte der Lohnabteilung zuschreien, dass bei 12,25 geleisteten Stunden keine 28 Euro Gehaltsanteil rauskommen können.

Da der Lohnabteilung der gleiche "Fehler" bei einigen anderen Arbeitnehmern ebenso passiert sein könnte, sollte sie auch ein Interesse daran haben, sich damit auseinander zu setzen und ggf. zu korrigieren!

Es könnte ja sein, dass weitere Arbeitnehmer nachfragen.......

 

Und wie entscheidet die Arbeitsagentur bei der abschließenden Prüfung? Läuft die Lohnabteilung dann auch aus Ihrer Verantwortlichkeit weg? Ich vermute aktuell, dass es bei solchen Fällen nämlich schnell zu einer Rückforderung kommen kann (denn wenn sich Ihr Gehaltsanteil erhöht, wird sich vermutlich auch die Höhe des Kurzarbeitergeldes reduzieren). Es ist also die Frage, wann ich mir als Lohnabteilung die Arbeit machen möchte...

(jetzt haben Sie ein paar stichelnde Argumente in der Hand, sollten Sie mit der Lohnabteilung nochmal sprechen😀)

 

 

Beachqueen-87
Beginner
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Nachricht 5 von 9
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Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort und den Hinweis auf die Ursache des Berechnungsfehlers. 

 

Ich werde mich mit der Lohnbuchhaltung nochmals in Verbindung setzen und hoffen, dass diese die Lohnabrechnung nun korrigiert. 

 

Toll, wie schnell hier im Forum geholfen wird!!

Beachqueen-87
Beginner
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Nachricht 6 von 9
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Die Lohnbuchhaltung ist leider nicht einsichtig und der Meinung die Berechnung sei richtig und würde dadurch ausgeglichen, dass ich die anderen Monate mehr verdient hätte, da es weniger Arbeitstage gab und Stundenzahl daher unter 173,33 lag??? Das kann doch nicht richtig sein?? Das ist ja für mich ein absolutes Minusgeschäft so, wenn ich zwar nach Aussage der Lohnbuchhaltung vll im Mai oder Juni 1 Std mehr als Lohn bezahlt bekommen habe, als ich gearbeitet habe, mir im Juli aber 10 Stunden quasi nicht vergütet werden, die ich gearbeitet habe. 

 

Laut ihrer Aussage wird bei Gehaltsempfängern immer mit den 173,33 gerechnet, auch bei Kurzarbeit. 

 

Dabei dachte ich gelesen zu haben, dass bei Kurzarbeit immer mit den individuellen Sollarbeitsstunden des AN gerechnet wird???

 

Sollte dies so sein, würde ich mich sehr über den Verweis auf die Rechtsgrundlage freuen, um diese an meine Lohnbuchhaltung weiterzugeben. 

 

Ich hoffe mich kann jemand aufklären, denn ich bin irgendwie total verwirrt.

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eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 7 von 9
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Mich würde auch interessieren, ob es tatsächlich ein Fehler ist, aus dem sich eine Rückforderung ergeben kann... Ich bin selbst auch schon darüber gestolpert. 

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eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 8 von 9
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Hier im Dokument  5303311 wird auch beim Gehalt mit dem Durchschnitt 173,33 Stunden gerechnet (Stand 01.02.21)

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jafrasch
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 9
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Die Logik ihrer HR-Abteilung ist... naja.

 

Sie haben 12,25 h gearbeitet. Zu bringen wären 173,33 h. (außer im Arbeitsvertrag steht was anderes etc. pp.) Bleiben also noch 161,08 h die hier als Kurzarbeitsstunden anzusetzen sind.

 

Um die Lohnbuchhaltung vielleicht zum denken zu bewegen:

 

Es gilt in 2020 ein Mindestlohn von 9,35 € / h. Sie haben 12,25 h gearbeitet, also wäre das Mindestentgelt 114,53 € für den Monat. Und Sie haben aber tatsächlich einen noch höheren Stundensatz. So wie die Abrechnung da steht wird der Mindestlohn bei weitem unterschritten.  Und im Gesetz zum Mindestlohn gibt es dazu keine Ausnahme.

 

Wenn Ihnen die Sachbearbeiter diese Diskrepanz erklären können, wäre ich wirklich auf die Erklärung gespannt und Sie haben einen Grund mal das Arbeitsamt zu Fragen, wie die das sehen.

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letzte Antwort am 04.03.2021 11:59:21 von jafrasch
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