Hallo K_Pusch, das Kontrollkästchen Netto-Verdienst um RV-Beitrag vermindern, betrifft die Mini-Job-Mitarbeiter, deren Verdienst unter 175 Euro liegt. Es betrifft den Mindestbeitrag zur Rentenversicherung, und die Frage ob der AN für die Beiträge aufkommen muss oder der Arbeitgeber diese übernimmt. Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,55 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient. Beim Mindestbeitrag richtet sich Ihr Rentenversicherungsanteil als Arbeitgeber nach dem tatsächlichen Verdienst des Minijobbers. Der Minijobber übernimmt in diesen Fällen die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag. BEISPIEL: Eine Bürokraft verdient seit dem 1. Januar 2021 monatlich 150 Euro. Hier gilt der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung: 32,55 Euro (18,6 Prozent der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro) Somit beträgt der monatliche Anteil des Arbeitgebers 22,50 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 150 Euro) und des Minijobbers 10,05 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 22,50 Euro Arbeitgeberanteil). Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist der Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für den Minijobber ergeben kann, der höher als sein Verdienst ist. Die übrigen Abgaben für Minijobs berechnen sich stets vom tatsächlich erzielten Verdienst – auch wenn dieser unter 175 Euro liegt. Viele Grüße Jasmina Reichert
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