Ich persönlich kann mir hinsichtlich der Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten kein Gerichtsurteil vorstellen, dass einen Sachverhalt, bei dem sich der Steuerpflichtige an das BMF-Schreiben gehalten hat, das Gericht zu einer schlechteren Auffassung kommt. Viel wahrscheinlicher ist der Fall, bei dem sich der Steuerpflichtige nicht an das BMF-Schreiben gehalten hat, dass das Gericht dem Steuerpflichtigen Recht gibt. Sehe ich komplett anders und ist in der Vergangenheit ja durchaus auch passiert, wenn auch der Fall oftmals andersherum war und das BMF Schreiben eigentlich härtere Regeln darstellte. Einzig, dass es zu so einem Prozess überhaupt kommt, kann ich mir aktuell nicht vorstellen; denn das FA muss sich ans BMF halten und dürfte daher ja gar nicht klagen! Aber auch das gab es immer mal wieder, dass "Verrückte" vors Gericht gezogen sind um sich oder andere ins Verderben zu stürzen, man denke nur zurück als ein Ruhestandsbeamter vors Gericht zog um einen höheren Versorgungsfreibetrag zu erwirken. Es gab aber auch immer mal wieder Aussagen zu eigentlich im Kern nicht notwendigen Themen, die anschließend recht schnell im BMF umgesetzt wurden; oft dann eben zum Nachteil des Steuerpflichtigen. solange in der Betriebsprüfung alles vorgelegt werden kann und glaubhaft eine Manipulation ausgeschlossen werden kann Sehe ich problematischer; wie viele Kassensysteme erfüllen alle Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung? Und wie viele werden davon in der Praxis verworfen? Warum? Weil sie nicht richtig genutzt werden und / oder es formelle Mängel und Fehler gibt. Bspw. muss eine Verfahrensdokumentation dem Willen des BMF nach ja sowohl gelebt als auch belebt werden, sprich man muss die Verfahrensdokumentation anwenden und aktualisieren. In kleinen Betrieben halte ich das für oftmals schwer und sehe das Einfallstor schlechthin für geschaffen. Daher bin ich aktuell ein großer Freund der E-Mail Archivierung. die kann in kleinen Firmen auch nur zwei Seiten lang sein und ist keinesfalls "Mammutaufwand" - es ist eine Verfahrensdokumentation Ich will nicht nerven, das nur mal so am Rand. Ich kann ihre Meinung sehr gut nachvollziehen und finde sie vernünftig und durchdacht. Aber ich will an dieser Stelle einfach auch bewusst ein wenig provozieren, denn in meinen Augen ist es genau das, was viele FB in der täglichen Praxis machen. Daher hier mal die provokante Frage; woher wissen Sie das? Ich hab bisher keine Verfahrensdokumentation gesehen an der ich nicht etwas zu mäkeln gefunden hätte. Fakt ist aber eben auch, aktuell (und ich persönlich glaube, dass dies noch lange Bestand haben wird) gibt es keine Grundlage an derer wir uns entlanghangeln könnten um zu behaupten, das passt. Ich halte die E-Mail Archivierung für die beste Empfehlung die wir Mandanten geben können! So wird für einen Großteil der Eingangsrechnungen eine faktische Rechtsicherheit geschaffen, denn ich glaube da sind wir uns ja alle einig, eine E-Mail Archivierung anzuzweifeln wird nicht einmal die FV schaffen. Dazu relativ günstig, eine Mail braucht man ja nun mal auf alle Fälle und Free-Mail scheidet ob der 10/8 Jahre effektiv aus, daher ist der Aufpreis für eine Mailadresse mit Archivierung in den meisten Fällen überschaubar. O365 wird es dazu ohnehin schon in vielen Betrieben geben und knapp 25 EUR im Monat sollte auch für die kleinsten Mandate gerade noch so zu stemmen sein.
... Mehr anzeigen