das hoffe ich auch 😉
ja genauso haben wir es gemacht, danke Ihnen.
Kann nicht sein. Ich kann mit meiner Kammerkarte abrufen, mit meiner DATEV Karte für Berufsträger nicht abrufen.
Bei uns geht die SmartCard der DATEV für Berufsträger, der Kammerausweis ist nicht notwendig. Das liegt daran, dass der Partner der Kanzlei in der VDB als Hauptadmin in der VDB hinterlegt ist.
Auch alle anderen Partner kommen da nicht ran.
Liebe Community,
die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde aufgrund technischer Fehler von den externen Schnittstellenpartnern vorerst gestoppt. Das bedeutet, dass keine weiteren Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt werden.
Wie bereits vermutet können die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer von heute nur mit der DATEV SmartCard für Berufsträger oder dem Kammermitgliedsausweis eines in der Vollmachtsdatenbank hinterlegten vertretungsberechtigten Berufsträgers abgerufen werden.
Wir informieren hier und in unserem Dokument Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II über die weiteren Schritte, sobald wir neue Informationen von den externen Schnittstellenpartnern erhalten.
Freundliche Grüße
Sandra Arnold
DATEV eG
Hallo Frau Arnold,
hat die DATEV evtl. ein Musterschreiben, welches man zum Weiterleiten der W-IdNr. an die Mandanten verwenden kann?
Vielen Dank
hier könnte auch die KI Werkstatt helfen 😉 mit DATEV GPT, LG
Ich habe einfach auf die Erläuterung in der Mitteilung der Wirtschaft-IdNr. verwiesen.
Viele Mandanten nehmen zwar die Nummer war; es ist Ihnen aber gänzlich egal. Im Anwendungsfall fragen die Mandantern ohnehin den Steuerberater 😉
Neben DATEVGPT, was sehr gut ist, gibt es auch noch CHATGPT sowie Perplexity. Das spart rund 30-40 Prozent der Zeit. Der Text mus dann noch auf den Kanzleistil angepasst werden, wenn man nicht mit Bezahlversion unterwegs ist.
Hallo @Yvo4,
Ihren Wunsch zu einem Musteranschreiben habe ich aufgenommen und weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Arnold
DATEV eG
Guten Morgen!
So wie ich das bisher verstanden habe, sind die Schreiben nur vom Berufsträger abrufbar. Dieser muss beim Abruf über Kommunikation Finanzverwaltung die Zuordnung bei jedem einzelnen Schreiben händisch vornehmen, sonst erscheinen die gleichen Schreiben beim nächsten Abruf wieder.
Einen Abruf aus dem Dokumentenkorb habe ich noch nicht versucht, da ich befürchte, dass die Schreiben dann da drin hängen und ohne händische Ablage nicht mehr herauszubekommen sind.
Gibt es hier keine Möglichkeit das zu delegieren?
Hallo @mreiss ,
deligieren geht nicht. Derjenige der abruft, muss auch ablegen.
Keine Ahnung ob folgendes funktioniert: Abrufen durch Sie, ausdrucken als PDF (😯), an die Peron weitergeben, die die Ablage etc. mach muss.
Anschließend die Dokumente, wenn noch im Dokumentenkorb befindlich, löschen.
Das ist aber kein wirklich guter Work around.
Alternative: Schreibrisch tauschen und nach Abruf diejenige Person an Ihrem Arbeitsplatz die Arbeit erledigen lassen.
Gruß
Martin Heim
Hallo @martin65 ,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte es bereits befürchtet...
Ihren Workaround werde ich in Betracht ziehen. Kann ja nicht sein, dass ich hier "Nachtschichten" einlegen muss, während andere das hier gerne machen würden und könnten.
Gruß
Matthias
Guten Tag @martin65 ,
beim Abruf über den DATEV Dokumentenkorb müssen die abgerufenen Bescheide/Dokumente immer vollständig abgelegt werden und dürfen nicht (manuell) gelöscht werden.
Führen Sie erst danach einen neuen Abruf durch. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle abgerufenen Bescheide/Dokumente korrekt bei der Finanzverwaltung bestätigt werden.
z.I. @mreiss
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai Fahlke
DATEV eG
Hallo @Nicolai_Fahlke ,
ich habe bereits den Fall gehabt, dass ich einen Bescheid löschen musste. Das war Thema im folgendem Thread :
Generell sollte man natürlich keinen Bescheid löschen. Genausowenig sollte man einen Bescheid, der auf dem Postweg kommt in den Mülleimer werfen.
Gruß
Martin Heim
@martin65 schrieb:
Generell sollte man natürlich keinen Bescheid löschen. Genausowenig sollte man einen Bescheid, der auf dem Postweg kommt in den Mülleimer werfen.
Selbstverständlich kommt der in den Schredder . . .