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Wirtschafts-Identifikationsnummer

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letzte Antwort am 10.12.2024 14:48:38 von deusex
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kathleenschellmann
Einsteiger
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das hoffe ich auch 😉

 

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kathleenschellmann
Einsteiger
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ja genauso haben wir es gemacht, danke Ihnen.

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EM1975
Beginner
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Kann nicht sein. Ich kann mit meiner Kammerkarte abrufen, mit meiner DATEV Karte für Berufsträger nicht abrufen. 

silberbauer
Erfahrener
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Bei uns geht die SmartCard der DATEV für Berufsträger, der Kammerausweis ist nicht notwendig. Das liegt daran, dass der Partner der Kanzlei in der VDB als Hauptadmin in der VDB hinterlegt ist.

 

Auch alle anderen Partner kommen da nicht ran.

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

 

die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde aufgrund technischer Fehler von den externen Schnittstellenpartnern vorerst gestoppt. Das bedeutet, dass keine weiteren Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt werden.

 

Wie bereits vermutet können die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer von heute nur mit der DATEV SmartCard für Berufsträger oder dem Kammermitgliedsausweis eines in der Vollmachtsdatenbank hinterlegten vertretungsberechtigten Berufsträgers abgerufen werden.   

 

Wir informieren hier und in unserem Dokument Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II über die weiteren Schritte, sobald wir neue Informationen von den externen Schnittstellenpartnern erhalten.

 

 

Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold

DATEV eG

Yvo4
Beginner
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Hallo Frau Arnold,

hat die DATEV evtl. ein Musterschreiben, welches man zum Weiterleiten der W-IdNr. an die Mandanten verwenden kann?

 

Vielen Dank

kathleenschellmann
Einsteiger
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hier könnte auch die KI Werkstatt helfen 😉 mit DATEV GPT, LG

martin65
Meister
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@Yvo4 

 

Ich habe einfach auf die Erläuterung in der Mitteilung der Wirtschaft-IdNr. verwiesen.

 

Viele Mandanten nehmen zwar die Nummer war; es ist Ihnen aber gänzlich egal. Im Anwendungsfall fragen die Mandantern ohnehin den Steuerberater 😉

silberbauer
Erfahrener
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Neben DATEVGPT, was sehr gut ist, gibt es auch noch CHATGPT sowie Perplexity. Das spart rund 30-40 Prozent der Zeit. Der Text mus dann noch auf den Kanzleistil angepasst werden, wenn man nicht mit Bezahlversion unterwegs ist.

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Yvo4,

 

Ihren Wunsch zu einem Musteranschreiben habe ich aufgenommen und weitergeleitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sandra Arnold

DATEV eG

mreiss
Beginner
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Guten Morgen!

 

So wie ich das bisher verstanden habe, sind die Schreiben nur vom Berufsträger abrufbar. Dieser muss beim Abruf über Kommunikation Finanzverwaltung die Zuordnung bei jedem einzelnen Schreiben händisch vornehmen, sonst erscheinen die gleichen Schreiben beim nächsten Abruf wieder.

 

Einen Abruf aus dem Dokumentenkorb habe ich noch nicht versucht, da ich befürchte, dass die Schreiben dann da drin hängen und ohne händische Ablage nicht mehr herauszubekommen sind.

 

Gibt es hier keine Möglichkeit das zu delegieren? 

 

 

 

martin65
Meister
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Nachricht 72 von 76
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Hallo @mreiss ,

 

deligieren geht nicht. Derjenige der abruft, muss auch ablegen. 

 

Keine Ahnung ob folgendes funktioniert: Abrufen durch Sie, ausdrucken als PDF (😯), an die Peron weitergeben, die die Ablage etc. mach muss.

 

Anschließend die Dokumente, wenn noch im Dokumentenkorb befindlich, löschen.

 

Das ist aber kein wirklich guter Work around. 

 

Alternative: Schreibrisch tauschen und nach Abruf diejenige Person an Ihrem Arbeitsplatz die Arbeit erledigen lassen.

 

Gruß

 

Martin Heim

mreiss
Beginner
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Nachricht 73 von 76
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Hallo @martin65 ,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte es bereits befürchtet...

 

Ihren Workaround werde ich in Betracht ziehen. Kann ja nicht sein, dass ich hier "Nachtschichten" einlegen muss, während andere das hier gerne machen würden und könnten. 

 

Gruß

 

Matthias

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DATEV-Mitarbeiter
Nicolai_Fahlke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 74 von 76
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Guten Tag @martin65 ,

 

beim Abruf über den DATEV Dokumentenkorb müssen die abgerufenen Bescheide/Dokumente immer vollständig abgelegt werden und dürfen nicht (manuell) gelöscht werden.

Führen Sie erst danach einen neuen Abruf durch. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle abgerufenen Bescheide/Dokumente korrekt bei der Finanzverwaltung bestätigt werden.

 

z.I. @mreiss 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicolai Fahlke

DATEV eG

 

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martin65
Meister
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Hallo @Nicolai_Fahlke ,

 

ich habe bereits den Fall gehabt, dass ich einen Bescheid löschen musste. Das war Thema im folgendem Thread :

 

Löschen von Dokumenten 

 

Generell sollte man natürlich keinen Bescheid löschen. Genausowenig sollte man einen Bescheid, der auf dem Postweg kommt in den Mülleimer werfen.

 

Gruß

 

Martin Heim

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deusex
Allwissender
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@martin65  schrieb:

 

Generell sollte man natürlich keinen Bescheid löschen. Genausowenig sollte man einen Bescheid, der auf dem Postweg kommt in den Mülleimer werfen.

 


Selbstverständlich kommt der in den Schredder . . .

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letzte Antwort am 10.12.2024 14:48:38 von deusex
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