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E-Rechnung mit EO comfort

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letzte Antwort am 20.11.2024 19:36:04 von silberbauer
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rschoepe
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Moinsen,

 

EO comfort hat ja (im Gegensatz zu EO classic) leider nicht die Funktion, eine Beispielrechnung zu versenden. Ich habe daher jetzt versucht einem Mandanten die reguläre Rechnung als E-Rechnung zu senden.

 

ZMSD:

- Mandat > Rechnungsempfänger: MRE gesetzt

- Fakturierung: Haken für E-Rechnung gesetzt

Auftrag:

Rechnungseinstellungen: von Digitale Rechnung auf E-Rechnung umgestellt

 

Ergebnis: die Rechnung fällt aus dem Drucker. Wat. 😕

 

Habe ich da etwas vergessen, oder fehlen weiter vorne noch Einstellungen, die der Chef vornehmen muss? Und wieso ist der Fallback Papier- statt Digitaler Rechnung, @Timo_Gehle? Die war ja schließlich schon eingerichtet und ist bislang auch genutzt worden.

DATEV-Mitarbeiter
FlorianMeiers
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo rschoepe,

 

sobald die Freischaltung der Niederlassung und des Mandanten erfolgt ist und im Auftrag die Option „E-Rechnung“ ausgewählt wurde, sollte die Rechnung als E-Rechnung versendet werden.


Falls das nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Eigenorganisation comfort unter www.datev.de/service-eo. Dort kann das Problem im Detail geprüft werden.

Freundliche Grüße - Florian Meiers
DATEV eG
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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 4
158 Mal angesehen

Ja, die Ursache war, dass der Chef noch nicht die Kanzlei-Stammdaten hinterlegt hatte. Mit einem knappen Dutzend Partner (mehrheitlich Anwälte) auf dem Briefkopf ist das leider nicht so einfach, das bisherige Briefpapier in EO nachzubauen bzw. ein neues durchzusetzen …

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silberbauer
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
131 Mal angesehen

Das gute Stück sieht insgesamt noch gruselig aus, vor allem die Vorschuss-Gegenrechnung; habe ich nach dem BMF-Schreiben zur E-Rechnung und Anzahlungen aber fast schon vermutet.


Hoffen wir auf den Jahreswechsel, da soll sich für die Comfort-Nutzer noch was tun. In der Pilotierung waren diese Anpassungen leider nicht enthalten.

 

Mehr schreibe ich nicht, denn das wäre nicht jugendfrei. 

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letzte Antwort am 20.11.2024 19:36:04 von silberbauer
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