Hallo Community, ich habe neue Informationen. Durch eine automatische Nachberechnung wird für 2023 rückwirkend der nicht pauschalierungsfähige Beitrag für eine Gruppenunfallversicherung pauschal versteuert? Dann seid Ihr von einem Fehler in der Version 13.12 betroffen. Update 13.08.2024: ❗Der Fehler konnte mit den Versionen 13.14 und 14.1 nicht behoben werden. Die Fehlerbereinigung ist zum nächsten Service-Release (voraussichtliche Bereitstellung Anfang Oktober) geplant. Der Fehler wird mit der Version 13.14 (Service-Release, DATEV-Programme 17.0) und 14.1 (Haupt-Release, DATEV-Programme 18.0) behoben. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich am 08.08.2024. Folgende Umgehungslösung gibt es: - Unter Stammdaten | Entlohnung | Gruppenunfallversicherung die Lohnart 3180 (Gruppenunfallversich.,st-jhrl) gültig ab 01/2023 erfassen. - Anschließend die Lohnart 3080 (Gruppenunfallversich.p.St.,jhl) bei jährlicher Abrechnung oder die Lohnart 3070 (Gruppenunfallversich.p.St.,lfd) bei monatlicher Abrechnung gültig ab 01/2024 erfassen. Wird die Lohnabrechnung erneut erstellt, werden die Werte nicht mehr rückwirkend für 2023 pauschalversteuert nachberechnet. Werden die Eingaben zur Folgeabrechnung erfasst, werden die bisherigen Nachberechnungen wieder gegengerechnet. Kann Euer Sachverhalt durch die genannte Umgehungslösung nicht behoben werden? Bitte meldet Euch bei uns, damit wir dies gemeinsam prüfen können. Vielen Dank
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