Das Problem bei Reisekosten ist, das sie nur steuerfrei sind, wenn sie als Werbungskosten abziehbar sind. Stehen Werbungskosten mit der Aktivrente im Zusammenhang, sind sie nicht abzugsfähig. §3 Nr. 16 EStG Steuerfrei sind die Vergütungen, die Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, soweit sie die nach § 9 als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen; Die gleiche Einschränkung gibt es auch im §40 EStG bei der Pauschalierung von Fahrtkosten.
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