Hallo,
wir haben für unsere Mitarbeiter einen Gruppenversicherungsvertrag (bKV) abgeschlossen.
Damit gibt es auch keine Probleme.
Es können jedoch auch Angehörige mitversichert werden und die Beiträge dafür muss der Arbeitnehmer selbst tragen.
Die Firma zahlt die Beiträge an die Versicherung und beim Arbeitnehmer wird dieser Betrag vom Nettolohn einbehalten.
Welche Lohnart kann ich dafür benutzen ?
Freundliche Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bitte beachten Sie den ThreadBetriebliche Krankenversicherung LuG.