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Betriebliche Krankenversicherung LuG

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letzte Antwort am 25.01.2023 14:45:14 von Matthias_Platz
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kuehnbauerpartner
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Hallo,

ich möchte gerne in Lohn und Gehalt eine Betriebliche Krankenversicherung (geldwerter Vorteil) erfassen.

Steuer- und SV-Beträge werden vom AG übernommen.

Wie erfolgt die richtige Anlage bzw. Verbuchung, welche Lohnarten werden verwendet ?

Vielen Dank im Voraus.

mfg

N. Neugebauer

t_r_
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Hallo Frau Neugebauer,

ich würde als Grundlage die Datev-Standardlohnart 2620 Sonstiger Sachbezug, netto mit der Folgelohnart 9011 verwenden. Diese Lohnarten würde ich auf eine eigene Lohnart, also z. Bsp. 2621 mit Folgelohnart 9012, mit Wunschbetextung übernehmen. Dann können Sie die Beträge in den Stammdaten als weiteren Bezug erfassen.

Viele Grüße

T. Reich

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Nina_Schöneweis
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Hallo Frau Neugebauer,

solange die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) nicht pauschalversteuert abgerechnet werden muss, können Sie mit den von Herrn Reich vorgeschlagenen Lohnarten die Nettolohnversteuerung vornehmen und dadurch die Steuer- und SV-Beiträge des Arbeitnehmers übernehmen.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
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kuehnbauerpartner
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Hallo Frau Schöneweis,

vielen Dank für die Info. Ich habe die Lohnarten angelegt. Allerdings wird mir der Netto-KV Beitrag, Kto 9021,  in der Abrechnung hinzugerechnet und nicht abgezogen. Wie muss ich hier weiter vorgehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Viele Grüße

Nicole Neugebauer

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Nina_Schöneweis
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Hallo Frau Neugebauer,

unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten hinterlegen Sie in der Kopie der Lohnart 2620 die Nettoabzugslohnart 9021 in der Registerkarte "Folgelohnarten".

Achten Sie darauf, dass das Kontrollkästchen in der Spalte "Gleiches VZ" nicht aktiviert ist. Das Kästchen muss weiß sein.

Somit wird der Nettoabzug nicht mit dem gleichen Vorzeichen abgerechnet und dadurch abgezogen anstatt hinzugerechnet.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

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Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
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christiankaiserr_v
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Hallo Frau Schöneweis,

wie ist das Vorgehen bei einer pauschalierte betrieblichen Krankenversicherung?

CG C. Kaiser

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Nina_Schöneweis
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Hallo Herr Kaiser,

eine pauschalversteuerte betriebliche Krankenversicherung mit einem individuellen Steuersatz kann in Lohn und Gehalt über Lohnarten mit einer Pauschalierung in besonderen Fällen abgerechnet werden.

Folgende DATEV-Standardlohnarten rechnen mit der besonderen Pauschalierung:

  • 3810 Bezüge, besond. Pausch., sv-lfd.
  • 3820 Bezüge, besond. Pausch., jhrl.
  • 3830 Bezüge, besond. Pausch., sv-frei

Die Höhe der pauschalen Lohnsteuer muss festgelegt werden.

Den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz legen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer fest.

Sie können den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz auch für jeden Mitarbeiter auf der  Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer festlegen.

Freundliche Grüße

Nina Schöneweis

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kathrin__
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Hallo Frau Schöneweis,

 

kann ich auch bei einem monatlich pauschal versteuerten Bezug die Übernahme der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber zusätzlich als geldwerten Vorteil abrechnen? Welche Lohnarten muss ich dann als Folgelohnnarten auswählen oder ist das nur möglich, wenn es sich um einen Einmalbezug handelt und nicht um laufende Bezüge?

Viele Grüße!

Kathrin Stößel

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Matthias_Platz
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Hallo Frau Stößel,

 

 

eine automatische Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber, ist ausschliesslich durch die Verwendung der Nettolohnart 2770 mit den Folgelohnarten 2780 und 2790 möglich. Da aber die betriebliche Krankenversicherung mit individuellen abweichenden Pauschsteuersätzen zu rechnen sind, können nur die Bruttolohnarten 3810, 3820 und 3830 herangezogen werden, wie von Nina Schöneweiss bereits beschrieben.

 

Diese rechnen die Sozialversicherung entweder SV-lfd, SV-jährl oder SV-frei ab. Um dem Arbeitnehmer SV-Beitrag zu übernehmen, errechnen Sie den Beitrag manuell und hinterlegen diesen mit einer Netto-Lohnart für die Rückerstattung. Hierfür eignet sich z.B. die Lohnart 9000. Sie haben die Möglichkeit die Lohnart zu kopieren umzubennen. Eine Anleitung hierfür finden Sie im Dokument 1071690 unter Punkt 3.4.

 

Für den daraus resultierenden geldwerten Vorteil kopieren Sie z.B. die Brutto-Lohnart 2000 und hinterlegen bei der Lohnart 2000 eine Folgelohnart mit Nettoabzug (z.B. Lohnart 9000ff), sodass der im Brutto abgerechnete Betrag im Netto wieder abgezogen wird.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.01.2023 14:45:14 von Matthias_Platz
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