Hallo zusammen,
wieder ein (glaube ich) spezieller Fall... Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Unser Azubi hat zum 31.08.2025 seine Ausbildung beendet und wir haben diesen übernommen.
Nun war er in letzter Zeit häufiger krank, sodass er nun im Übernahmemonat aus der Lohnfortzahlung rausfällt.
Datev erstellt nun keine Meldung für die Krankenkasse bzgl. Krankengeld - es kommt folgender Hinweis sowie darauffolgende Fehlermeldung. Scheinbar liegt es an der Tätigkeit: ich habe ihn ab 09/2025 auf Personengruppenschlüssel 101 und Arbeitnehmertyp 0 geschlüsselt, was eigentlich korrekt ist.
Ein laufendes gleichbleibendes SV-Brutto gibt es nicht, da er nach geleisteten Stunden abgerechnet wird.
Kann mir jemand helfen?
Danke vorab und viele Grüße
Hallo,
in diesem Falle schlüsselst Du in den Ausfalltagen K6. Beim Mitarbeiter unter Schnellerfassung / Entlohnung notierst Du beim Gehaltsempfänger das vereinbarte laufende Arbeitsentgelt oder beim Stundenlöhner die restlichen Tage im Kalender mit Ausfallschlüssel 1 und der hinterlegten Arbeitszeit befüllen lassen. Dann sollte bereits bei der Probeabrechnung die EEL-Meldung erstellt werden.
Viel Erfolg
Hallo,
der Fall ist tatsächlich etwas „knifflig“, weil bei Azubis, die direkt übernommen werden, ein Wechsel der Tätigkeit und damit auch der SV-Schlüssel stattfindet. Genau in dieser Übergangsphase entstehen in DATEV oft Probleme bei der Krankengeldmeldung.
Wichtige Punkte dazu:
Personengruppenschlüssel / Tätigkeit
Für Azubi bis 31.08.: Personengruppe 102, Arbeitnehmertyp = 2.
Ab 01.09. als „normaler Arbeitnehmer“ korrekt: Personengruppe 101, Arbeitnehmertyp = 0.
Das hast du also richtig umgesetzt.
Krankengeld-Meldung
Krankengeld-Meldungen werden von DATEV nur erzeugt, wenn ein gleichbleibendes regelmäßiges Entgelt vorliegt.
Bei Stundenlöhnern ohne festes Entgelt erkennt das Programm kein laufendes SV-Brutto – deshalb wird auch keine Meldung generiert.
Praxislösung
In solchen Fällen musst du das Meldeverfahren manuell auslösen. D. h. du reichst die Krankengeldmeldung direkt über das SV-Meldeportal bzw. dakota an die Krankenkasse ein.
In DATEV ist das technisch nicht anders abbildbar, solange kein regelmäßiges Entgelt hinterlegt ist.
Tipp für die Zukunft
Wenn ein Arbeitnehmer in der ersten Abrechnungsperiode nach Übernahme gleich krank wird, empfiehlt sich, ein Referenzentgelt zu hinterlegen (ähnlich wie bei AAG-Anträgen bei Stundenlöhnern). Das erleichtert sowohl die Entgeltfortzahlung als auch die Krankengeldmeldung.
👉 Kurz gesagt: Dein Vorgehen mit den Schlüsseln ist korrekt. Dass DATEV keine Krankengeldmeldung erzeugt, liegt am fehlenden regelmäßigen Entgelt. Hier hilft nur die manuelle Meldung über das SV-Meldeportal.
Im Kalender ist vom 01.-11.09. Krankheit eingetragen und ab 12.09. dann K6. Aber eine EEL-Meldung wird nicht erstellt.
... und Du hast unter Schnellerfassung / Zeitraum das Ersteintrittsdatum drinnen und das Häkchen gesetzt für "Ersteintrittsdatum im Brutto-Netto-Formular und Erstattungsantrag nach dem AAG verwenden"?
 
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Hallo,
haben Sie die Stunden für den Lohnfortzahlungszeitraum (01.09.-11.09.2025) in den Bewegungsdaten erfasst?
Nur wenn kein laufendes SV-Brutto (z. B. Lohnart 1650 Lohnfortzahlung, Std.) abgerechnet wird, tritt der Fehler #LN17303 auf.
