Hallo, die Frage war, ob ein einziger Minijob neben einem Hauptjob beim gleichen AG mit ELSTAM abgerechnet werden kann. Unser MA meinte, er hätte gehört, dass dies möglich wäre. Nach den erhaltenen Information ist dies m. E. nicht möglich. Anmeldung somit mit pauschal Versteuerung. Vielen für Eure Zeit und Unterstützung😊
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Bzgl. der ELSTAM gibt die obige Antwort Sinn. Wenn der Minijob über die 2 Personalnummern und als Nebenjob deklariert wird kann der AN nicht noch mal mit Steuerklasse 1 beim FA gemeldet werden. Steuerklasse 6 schon ist aber ungünstig und m. E. auch nicht richtig, da einziger Minijob.
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Hallo, in meinem Fall geht es um einen Auszubildenden der einen Minijob beim gleichen AG ausübt. Der Minijob ist SV frei und die Lohnsteuer pauschal. Könnte man auch die ELSTAM werte nehmen - Lohnsteuer über die Steuerklasse (hier Stkl. 1) abrechnen oder greift die Steuerklasse 6, weil der Hauptjob (Azubi) Steuerklasse 1 ist. Einen Minijob kann mit der individuellen Steuerklasse abgerechnet werden, dass habe ich schon gefunden. Vorteil oder Nachteil eine andere Frage.
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Hallo, vielen Dank für die Antwort. Wissen Sie evtl. auch, ob AN mit einem Hauptjob und einem Minijobber über ESTAM angemeldet werden darf und ist die Steuerklasse 6 oder die individuelle verwendbar. Der Arbeitgeber meinte es wäre möglich. Ich habe dazu nichts gefunden.
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Hallo, weiß zufällig jemand, wie ein Azubi + Minijob beim gleichen AG steuerlich in Lohn + Gehalt erfasst wird, wenn der AG hat im EFB bei der Anmeldung ELSTAM angekreuzt hat. Ist das möglich? Oder muss Pauschalversteuert werden? Und wenn ELSTAM möglich ist, wie kann ich einen Mitarbeiter mit 2 Personalnummern und einer Steuernummer anmelden. Vielen Dank schon mal.
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