Guten Morgen Frau Friedrich, vielen Dank, leider war das nicht die Antwort, die ich erhofft hatte. Die allgemeine Rechtsgrundlage kenne ich, meine Frage war eigentlich: Gibt es was Neues, weswegen die DATEV in der Lodas-Version 16.2. diese Neuerung programmiert hat? Die bislang hier gepostete Rechtsgrundlage ist von 2025, also nicht soooo neu, wie ich finde und die hatte ich mir selbstverständlich vorher angeschaut. Daraus kann ich nicht lesen, ob es nun für uns Lohnabrechner eine Verpflichtung gibt oder nicht, Kinderkranktage zu erfassen, auch wenn das Arbeitsentgelt (freiwillig oder verpflichtend?) weitergezahlt wird. Ist es ein KANN oder ein MUSS? Das weiß ich jetzt immer noch nicht leider. Wie dem auch sei, danke fürs Kümmern
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