Hallo,
In einer Praxis kaufen die angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigenständig weiße Hosen/ Schuhe. Dabei handelt es sich um gewöhnliche bürgerliche Kleidung und nicht um typische Berufskleidung oder Kleidung eines speziellen Anbieters für Arzt- oder Pflegebekleidung.
Aus den Bezeichnungen auf den eingereichten Belegen lässt sich jedoch erkennen, dass die Hosen und Schuhe für den betrieblichen Einsatz bzw. zur Nutzung im Praxisbetrieb angeschafft wurden. Die Kosten werden den Mitarbeitenden anschließend vom Arbeitgeber in bar erstattet.
Teilweise liegen die Anschaffungskosten über 50,00 €.
Wie ist die lohnsteuerliche Behandlung in diesem Fall?
Handelt es sich bei der Kostenerstattung um steuerfreien Auslagenersatz bzw. eine lohnsteuerfreie Erstattung für Arbeitskleidung?
Falls die Erstattung steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt: Besteht die Möglichkeit, diese durch den Arbeitgeber pauschal zu versteuern?
Ps; Das BFH-Urteil vom 22.06.2006 (Az. VI R 21/05) besagt, dass vom Arbeitgeber gestellte Kleidung auch ohne Firmenlogo steuerfrei sein kann, sofern ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse vorliegt. Maßgeblich ist eine einheitliche Kleidung für das Personal zur Corporate Identity, die vom Arbeitgeber vorgegeben wird und eine Tragepflicht während der Arbeitszeit umfasst. -> Nach diesem Urteil würde ich meinen das st.undsv.pflichtig ist.
Gegen Frage. würde der AG die Kleidung beschaffen und die Rechnung auf ihn ausgestellt werden stünde St- und SV Pflicht nicht zur Debatte.
Warum sollte es in Ihrem Fall dann anders sein?
Aus den Bezeichnungen auf den eingereichten Belegen lässt sich jedoch erkennen, dass die Hosen und Schuhe für den betrieblichen Einsatz bzw. zur Nutzung im Praxisbetrieb angeschafft wurden.
Da habe ich noch ein Fragezeichen zu. Kaufen die AN die Kleidung alle beim gleichen Lieferanten (Annahme Engelbert & Strauß) oder ist das einzige gemeinsame Kriterium, dass die Kleidung z.B. weiß ist?
Anwaltskanzlei schreibt den Herren vor "hellblaues Hemd, hell braune Schuhe, Bügelfaltenhose in dunkelblau, farblich abgestimmter Gürtel." Damit würden die Teile nicht zu Berufsbekleidung werden.
Schwieriger Fall. Über wieviel reden wir denn? Im Zweifel als Easter EGG für die nächste SV Prüfung einbauen?
Die Mitarbeiter haben selbst eingekauft und den Belege den AG übergeben und der AG möchte die Ausgabe in bar an AN erstatten. Alle Belege sind aus unterschiedlichen Modegeschäften aber bei der Bezeichnung der Ware, kann man erkennen das es für betrieblich genutzt wird. Ja... schwieriges Thema.
Wie soll denn die Bezeichnung der Ware aus einem normalen Modegeschäft auf eine ausschließlich betriebliche Nutzung hindeuten. Meiner Meinung nach kann das steuerfrei erstattet werden, was der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Bei normaler bürgerlicher Kleidung sehe ich da eher schwarz, bzw. in dem Fall weiß. Unabhängig davon, ob es eine "Weiß"-Regel in der Praxis gibt oder ob die Mitarbeiter die Kleidung tatsächlich nur bei der Arbeit tragen. Normale weiße T-Shirts und Hosen sind keine typische Berufskleidung
Soweit meine Meinung "aus dem Bauch heraus"... ohne tiefergehende rechtliche Recherche.
Als Alternative evtl den Mitarbeitern Gutscheine für die Modegeschäfte bis 50 € (sofern noch nicht ausgeschöpft) zukommen lassen, mit denen sie dann dort diese Kleidung kaufen können.
Einige Beträge wurden den AN schon in bar erstattet. Wie wäre das dann im Lohn zu behandeln? Den erstatteten Betrag auf Brutto hochrechnen? Pauschal Verst. kommt nicht in Betracht?