Hat bei mir eigentlich bis auf zwei Abweichungen immer geklappt. Man muss ja die digitale Meldekorrektur bei offenkundigem Mumpitz nicht durchführen. Ich habe eher die Erfahrungen gemacht, wenn im Rahmen einer Prüfung Änderungen fällig werden und für die Meldekorrektur bereitgestellt werden, dass hier nicht der ganze betroffene Meldedatensatz (auch die korrekten, unverändert zu übernehmenden Angaben) einfließt, sondern nur punktuell die zu korrigierenden Daten. Das wiederum produziert Fehler, weil zum einen auf ältere Daten ja nicht mehr zugegriffen werden kann und zum anderen der Meldedatensatz unvollständig ist, so dass dann die Meldung erscheint, dass die Korrekturmeldung nicht im Programm vorgenommen werden kann. In diesen Fällen bleibt dann doch nur noch das SV-Meldeportal.
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