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Ermittlung des sozialversicherungsfreien Anteils der SFN Zuschlägen-Lohn Auswertungen

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letzte Antwort am 06.06.2023 21:32:54 von JudithLohn1
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Karl74
Aufsteiger
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Hallo,

 

in dem interaktiven Fehlerprotokoll steht bei einem MA folgendes:

 

 

"Bei der Ermittlung des sozialversicherungsfreien Anteils der SFN Zuschlägen wurde der für die Berechnung maßgebliche Grundstundenlohn auf die nach §1 SeEV festgelegt Höhe von 25 € pro Stunde abgegrenzt"

 

Was verstehe ich darunter ? Aus dem Paragraphen bin ich nicht schlau geworden.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
256 Mal angesehen

Moin,

 

bei SFN-Zuschlägen greift die Sozialversicherungsfreiheit nur, soweit der maßgebliche Stundenlohn € 25,00 nicht übersteigt, d.h. die SV-Freiheit ist auf € 25,00 Stundenlohn begrenzt.

 

Bei übersteigenden Beträgen ist der übersteigende Betrag lohnsteuerfrei (bis zu € 50,00 Stundenlohn) aber sv-pflichtig.

 

Dies wurde nach der Meldung vom Programm entsprechend berücksichtigt - sollte aber anhand der übrigen Auswertungen geprüft werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Karl74
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
237 Mal angesehen

Hallo,

 

bei uns wird der Sonntagszuschlag mit 13,20€ x 25 % 

                    der Feiertagszuschlag mit 12,29€ x 35 %

und              der Nachtzuschlag mit 1,50 €

 

Nicht abhängig vom Grundstundenlohn.

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JudithLohn1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
210 Mal angesehen

Vielleicht hilft dieses Dokument weiter:

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1032650

 

Entscheidend ist die Ermittlung des Grund(stunden)lohns. 

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letzte Antwort am 06.06.2023 21:32:54 von JudithLohn1
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