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Erstattung Hotelkosten 1. Tätigkeitsstätte

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letzte Antwort am 27.06.2023 09:52:30 von Guppy
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Guppy
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe folgenden Fall:

MA mit Wohnsitz in Italien, arbeitet für eine deutsche Firma mehr wie 1/3 der Arbeitszeit in Deutschland. D.h. die dt. Firma ist seine 1. Tätigkeitsstätte. Es liegt kein doppelter Haushalt vor, da er in Italien bei den Eltern  wohnt.

 

Für die Zeiten, in denen er in Deutschland arbeitet, ist er in einem Hotel nahe seinem Arbeitsplatz untergebracht. Die Firma bezahlt die Hotelkosten.

 

Meine Frage, sind die übernommenen Hotelkosten in voller Höhe stpfl. Arbeitslohn, oder kann ich hier einen Sachbezugswert (geldw. Vorteil) ansetzten!? Wenn ja, in welcher Höhe? Hätte er eine Wohnung, wäre es klar, aber ich finde leider nichts zu Hotelkosten.

 

Vielen Dank im voraus!

 

Liebe Grüße,

Bettina

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir Ihren Sachverhalt nicht beurteilen.


Bitte wenden Sie sich an die zuständige Finanzbehörde, für die Klärung der Abrechnung von Hotelkosten.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JudithLohn1
Einsteiger
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@Guppy Ich würde es als Unterkunft ansehen.

 

Dort gibt es einen Sachbezugswert nach der SveV.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__2.html 

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Guppy
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Danke! Ja, so werden wir es jetzt auch behandeln. Sachbezugswert für Unterkunft!

 

LG,

Bettina

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letzte Antwort am 27.06.2023 09:52:30 von Guppy
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