Hallo, ich habe folgenden Fall: MA mit Wohnsitz in Italien, arbeitet für eine deutsche Firma mehr wie 1/3 der Arbeitszeit in Deutschland. D.h. die dt. Firma ist seine 1. Tätigkeitsstätte. Es liegt kein doppelter Haushalt vor, da er in Italien bei den Eltern wohnt. Für die Zeiten, in denen er in Deutschland arbeitet, ist er in einem Hotel nahe seinem Arbeitsplatz untergebracht. Die Firma bezahlt die Hotelkosten. Meine Frage, sind die übernommenen Hotelkosten in voller Höhe stpfl. Arbeitslohn, oder kann ich hier einen Sachbezugswert (geldw. Vorteil) ansetzten!? Wenn ja, in welcher Höhe? Hätte er eine Wohnung, wäre es klar, aber ich finde leider nichts zu Hotelkosten. Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße, Bettina
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